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311559a

Bekannt gemacht am 7. Mai 2019
Firmenbuchnummer:
FN 311559a
Schuldner:
Yusuf Yalcin KG
Kernstockgasse 4
2620 Neunkirchen
FN 311559a
Masseverwalter:
LEEB & WEINWURM Rechtsanwälte GmbH
Schraubenwerkstraße 3/1
2620 Neunkirchen
Tel.: 02635/62060, Fax: 02635/62060-25
E-Mail: office@wlp.at
verantwortliche Juristin: Mag. Claudia Weinwurm
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.05.2019
Anmeldungsfrist: 11.07.2019
Tagsatzung:
Datum: 25.07.2019
um: 10.15 Uhr
Ort: Zimmer 34
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 7. Mai 2019

Bekannt gemacht am 25. Juli 2019
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Text:
Beschluss:
Dem Schuldner, der angibt eine Entschuldung im Wege eines Sanierungsplans (SP) anzustreben, wird hiefür eine Frist von 14 Tagen gesetzt.
Beschluss vom 25. Juli 2019

Bekannt gemacht am 1. August 2019
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 1. August 2019

Bekannt gemacht am 20. August 2019
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 20. August 2019

Bekannt gemacht am 25. März 2021
Tagsatzung:
Datum: 29.04.2021
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 34
Zwischenverteilungstagsatzung
Zur Verteilung gelangt eine Quote von rund 3%.

"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.

Das Gebäude darf nur mit FFP2 Masken betreten werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 2m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden."
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Beschluss vom 25. März 2021

Bekannt gemacht am 30. April 2021
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 29. April 2021
Ausdruck vom: 24.04.2024 01:04:20 MESZ