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19.09.1993

Bekannt gemacht am 20. April 2020
Schuldner:
Schober
Vorname:
Sabrina
Schloßstraße 36/4
8472 Straß in Steiermark
Gebdat: 19.09.1993
vertreten durch die Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47, 8020 Graz
Telefon +43 316 372507
E-Mail office@sbstmk.at
Zeichen 1489/2019
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 21.04.2020
Anmeldungsfrist: 22.07.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 04.08.2020
um: 09.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B/Parterre
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 46,43 % ihrer Forderungen, zahlbar in 10 gleich großen Teilquoten zu je 4,643 %, wobei die erste Teilquote nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig ist, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Der/Die Schuldner/Schuldnerin, dem/der die Eigenverwaltung zusteht, ist berechtigt über die Eingänge auf seinem/ihrem Bezugs-/Gehaltskonto frei zu verfügen.
Text:
Die Schuldnerin ist nicht mehr in der Lage, ihre laufenden Verbindlichkeiten zu erfüllen und hat ihre Zahlungen eingestellt. Die Ursache der Zahlungsunfähigkeit ist unter andrem die finanzielle Unterstützung ihrer Mutter. Die Schuldnerin betreibt kein Unternehmen.
Beschluss vom 20. April 2020

Bekannt gemacht am 7. Juli 2020
Verlegung:
Die für den 04.08.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 05.08.2020
um: 09.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B/Parterre

Beschluss vom 7. Juli 2020

Bekannt gemacht am 5. August 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 46,43 % ihrer Forderungen, zahlbar in 10 gleich großen Teilquoten zu je 4,643 %, wobei die erste Teilquote nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig ist, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 05.08.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 5. August 2020

Bekannt gemacht am 1. September 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 28.08.2025
Beschluss vom 28. August 2020
Ausdruck vom: 20.04.2024 13:45:37 MESZ