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18.12.1971

Bekannt gemacht am 1. Dezember 2016
Schuldner:
Kohnhauser
Vorname:
Martin
Reiserstraße 1/2
8605 Kapfenberg
Gebdat: 18.12.1971
Text:
vertreten durch
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
8020 Graz
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 01.12.2016
Anmeldungsfrist: 07.02.2017
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Der Schuldner ist berechtigt, über die vom Drittschuldner Bit-Team Straßenbelagsanierung GmbH, Gustav Kramer-Straße 35, 8605 Kapfenberg auf das Gehaltskonto AT79 2011 2498 1469 5900 bei der Bank Die Zweite Sparkasse überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Tagsatzung:
Datum: 07.03.2017
um: 09.00 Uhr
Ort: Saal II, EG
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 11,08 % ihrer Forderungen in 14 gleichen halbjährlichen Teilquoten, die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig, die weiteren 13 Teilquoten jeweils 6 Moante danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 1. Dezember 2016

Bekannt gemacht am 7. März 2017
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 22,6 %, zahlbar in 14 gleich großen Halbjahresquoten, beginnend mit 7.9.2017, die weiteren Teilquoten jeweils bis zum 7.3. und 7.9. der Folgejahre, die letzte Teilquote bis zum 6.3.2024 . Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 07.03.2017 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 7. März 2017

Bekannt gemacht am 28. März 2017
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 06.03.2024
Beschluss vom 28. März 2017

Bekannt gemacht am 24. Februar 2021
Tagsatzung:
Datum: 13.04.2021
um: 08.40 Uhr
Ort: Bezirksgericht Bruck a.d. Mur, VH II, EG
Änderung des Zahlungsplans gemäß § 198 IO
wesentlicher Inhalt: Quote: 1,6 % in 7 gleichlautenden halbjährlichen Teilquoten
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 24. Februar 2021

Bekannt gemacht am 13. April 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband

Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: (01)5 04 100-0, Fax: 5 04 100-1522
als Treuhänder
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 13.04.2021 eingeleitet.
Text:
Gemäß § 198 Abs 1 Z 2 IO idF ZZRÄG 2019 ist die bisherige Frist des Zahlungsplans auf die Dauer des Abschöpfungsverfahrens zur Hälfte anzurechnen, unabhängig davon, ob Zahlungen im Rahmen des ursprünglichen Zahlungsplans erfolgten.
Beschluss vom 13. April 2021

Bekannt gemacht am 29. April 2021
Text:
Der Beschluss, womit nach Ablehnung des geänderten Zahlunsplans das Abschöpfungsverfahren eingeleitet wurde, ist rechtskräftig.
Beschluss vom 29. April 2021
Ausdruck vom: 20.04.2024 11:30:52 MESZ