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272765a

Bekannt gemacht am 3. März 2021
Firmenbuchnummer:
FN 272765a
Schuldner:
Wärmetec GmbH
Schöneringer Straße 48
4073 Wilhering
FN 272765a
Handel, Installationsgewerbe
Masseverwalter:
Mag. Thomas KURZ Rechtsanwalt
Roseggerstraße 58
4020 Linz
Tel.: 0732/78 43 31-230, Fax: 0732/78 43 31-57
E-Mail: insolvenz@haslinger-nagele.com
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.03.2021
Anmeldungsfrist: 30.04.2021
Tagsatzung:
Datum: 07.05.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Videokonferenz mittels "Zoom"
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 11.06.2021
um: 08.30 Uhr
Ort: Videokonferenz mittels "Zoom"
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen, zahlbar in 3 Jahren jeweils ab Annahme des Sanierungsplans.
Text:
Die Tagsatzungen vom 07.05.2021, 09.00 Uhr und 11.06.2021, 08.30 Uhr werden nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten (§ 3 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz).
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 04.05.2021 bzw. 08.06.2021 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen.
Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird.
Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Beschluss vom 3. März 2021

Bekannt gemacht am 5. März 2021
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 5. März 2021

Bekannt gemacht am 15. April 2021
Bezeichnungsänderung:
Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
Gemäß § 167 Abs. 3 IO wird das gegenständliche Sanierungsverfahren umbenannt in ein Konkursverfahren, da die Schuldnerin ihren Sanierungsplanantrag zurückgezogen hat.
Text:
Gemäß § 167 Abs. 3 IO wird das gegenständliche Sanierungsverfahren umbenannt in ein Konkursverfahren, da die Schuldnerin ihren Sanierungsplanantrag zurückgezogen hat.
Abberaumung:
Die für den 11.06.2021 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 15. April 2021

Bekannt gemacht am 25. August 2022
Tagsatzung:
Datum: 13.09.2022
um: 09.50 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren
Beschluss vom 25. August 2022

Bekannt gemacht am 30. November 2022
Tagsatzung:
Datum: 20.12.2022
um: 08.30 Uhr
Ort: Videokonferenz mittels "Zoom"
Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren
Text:
Die Tagsatzung vom 20.12.2022, 08.30 Uhr wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten (§ 3 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz). Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 16.12.2022 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben.
Beschluss vom 30. November 2022

Bekannt gemacht am 13. Februar 2023
Tagsatzung:
Datum: 24.02.2023
um: 09.40 Uhr
Ort: Videokonferenz mittels Zoom
Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 1,2 %.

Text:
Die Tagsatzung vom 24.02.2023, 09.40 Uhr wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten (§ 3 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz). Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 21.02.2023 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben.
Beschluss vom 13. Februar 2023

Bekannt gemacht am 24. Februar 2023
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Die Quote für die Insolvenzgläubiger beträgt 1,29 %.
Beschluss vom 24. Februar 2023

Bekannt gemacht am 6. April 2023
Schlussverteilung:
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Text:
Die Quote für die Insolvenzgläubiger beträgt nach Verteilungsbeschluss 1,29 %.
Beschluss vom 6. April 2023

Bekannt gemacht am 25. April 2023
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 25. April 2023
Ausdruck vom: 29.03.2024 09:00:35 MEZ