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16.08.1979

Bekannt gemacht am 25. August 2020
Schuldner:
Reicher
Vorname:
Robert
Bundesheerbeamter
Mitterfladnitz 177
8322 Studenzen
Gebdat: 16.08.1979
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.08.2020
Anmeldungsfrist: 05.11.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 20.11.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Part.
Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 20,91 % ihrer Forderungen, und war wie folgt:
10 Teilquoten zu je 2,091 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner/Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt, über die vom Arbeitgeber bzw der bezugsauszahlenden Stelle auf das Girokonto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG., Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Text:
Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 25. August 2020

Bekannt gemacht am 12. November 2020
Text:
Der Schuldner hat den Zahlungsplan wie folgt konkretisiert:

Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 6,23 % ihrer Forderungen, und zwar in 10 Teilquoten zu je 0,623 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 12. November 2020

Bekannt gemacht am 23. November 2020
Masseverwalter:
Dr. Gerhard PETROWITSCH Rechtsanwalt
Kadagasse 11
8430 Leibnitz
Tel.: 03452/82 8 37
E-Mail: office@ra-petrowitsch.at
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 20. November 2020

Bekannt gemacht am 10. Dezember 2020
Rekurs:
Gegen den Beschluss vom 20.11.2020 (nachträgliche Entziehung der Eigenverwaltung und Bestellung Masseverwalter) ist ein Rekurs eingelangt.
Beschluss vom 10. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 5. Juli 2021
Text:
Dem Rekurs gegen den Beschluss vom 20.11.2020, 15 S 36/20 k - 43 (nachträgliche Entziehung der Eigenverwaltung) wurde mit Beschluss des LGZ Graz vom 19.5.2021 Folge gegeben.
Beschluss vom 5. Juli 2021

Bekannt gemacht am 22. Juli 2021
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: Zu Mitgliedern des Gläubigerausschusses wurden bestellt:
1. der Alpenländische Kreditorenverband, 1041 Wien, Schleifmühlgasse 2
2. der Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
3. der Österreichische Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40
4. die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG, 8010 Graz, Sparkassenplatz 4

Text:
Es wurde ein Masseverwalter für einen beschränkten Geschäftskreis bestellt, und zwar zur Überprüfung von Anfechtungsansprüchen und bereicherungsrechtlichen Asnprüchen sowie für den Fall des Bestehens derartiger Ansprüche zur Geltendmachtung/Einklagung derselbigen
Masseverwalter:
Weileder Stefan Mag. LL.M.
Rechtsanwalt
Marburger Kai 47
8010 Graz
Tel.: +43 316 833 777 0, Fax: +43 316 833 777 33
E-Mail: insolvenz@gpp.at
Beschluss vom 22. Juli 2021

Bekannt gemacht am 5. August 2021
Text:
Gegen nachfolgende Beschlüsse ist ein Rekurs eingelangt:

1) Beschluss betreffend die Bestellung eines Gläubigerausschusses vom 22.7.2021, 15 S 36/20 k - 72
2) Beschluss betreffend die nachträgliche Beschränkung der Eigenverwaltung und Bestellung des Mag. Stefan Weileder als Masseverwalter mit beschränktem Geschäftskreis vom 22.7.2021, 15 S 36/20 k -74
Beschluss vom 5. August 2021

Bekannt gemacht am 5. Oktober 2021
Text:
Der Geschäftskreis des Masseverwalters Mag. Stefan Weileder wird wie folgt ausgeweitet:

Geltendmachung/Einklagung von Rechtsgestaltungs- und Feststellungsansprüchen gegen Brigitta Reicher aus anderen Gründen
Beschluss vom 5. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 22. Oktober 2021
Text:
Gegen den Beschluss vom 5.10.2021 worin der Geschäftskreis des Masseverwalter ausgeweitetet wurde, ist ein Rekurs eingelangt.

Die Verfahrensparteien haben die Möglichkeit sich hiezu binnen 7 Tagen ab Zustellung dieses Beschlusses zu äußern.
Beschluss vom 22. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 13. Dezember 2021
Tagsatzung:
Datum: 04.02.2022
um: 11.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Part.
- Gläubigerversammlung
- Erörterung über folgende Punkte bzw. Anträge:
a.) Befangenheitsantrag des Schuldners gegen den Insolvenzverwalter Mag. Stefan Weileder
b.) Antrag auf Unterbrechung des Verfahrens bis über den Befangenheitsantrag rechtzeitig entschieden worden ist
c.) Antrag auf Auszahlung des sich beim Insolvenzverwalter befundenen Betrages
d.) Antrag auf Rückziehung des Antrages auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens
e.) Entscheidung über die weitere Vorgangsweise im gegenständlichen Schuldenregulierungsverfahren

- Forderungsprüfung
Beschluss vom 10. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 27. Dezember 2021
Text:
Gegen den Beschluss vom 10.12.2021, womit die Tagsatzung für den 4.2.2022 anberaumt wurde, ist ein Rekurs eingelangt.

Die Tagsatzung findet statt.
Beschluss vom 24. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 21. Jänner 2022
Text:
- Der Rekurs gegen den Beschluss vom 22.07.2021, ON 72 worin ein Gläubigerausschuss bestellt wurde, wurde zurückgewiesen.
- Dem Rekurs gegen den Beschluss vom 22.07.2021, ON 74 worin die Eigenverwaltung nachträglich beschränkt wurde und ein Insolvenzverwalter für einen beschränkten Geschäftskreis und zwar zur Überprüfung von Anfechtungsansprüchen und bereicherungsrechtlichen Asnprüchen sowie für den Fall des Bestehens derartiger Ansprüche zur Geltendmachtung/Einklagung derselbigen bestellt wurde, wurde keine Folge gegeben.
- Dem Rekurs gegen den Beschluss vom 05.10.2021, ON 138 worin die Eigenverwaltung nachträglich weiter beschränkt wurde und ein Masseverwalter auf die Bereiche "Geltendmachung/Einklagung von Rechtsgestaltungs- und Feststellungsansprüchen gegen Brigitta Reicher aus anderen Gründen" ausgeweitet wurde, wurde keine Folge gegeben.
- Der Rekurs gegen den Beschluss vom 10.12.2021, worin die Tagsatzung für den 04.02.2022 anberaumt wurde, wurde zurückgewiesen.
Beschluss vom 21. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 21. Februar 2022
Text:
- Gegen die Zurückweisung des Rekurses durch das Landesgericht für ZRS Graz gegen den Beschluss vom 10.12.2021, worin die Tagsatzung für den 04.02.2022 anberaumt wurde, ist ein außerordentlicher Revisionsrekurs des Schuldners eingelangt.
- Gegen die Rekursentscheidung des Landesgerichtes für ZRS Graz, womit dem Rekurs gegen den Beschluss vom 05.10.2021, ON 138, worin die Eigenverwaltung nachträglich weiter beschränkt wurde und ein Masseverwalter auf die Bereiche "Geltendmachung/Einklagung von Rechtsgestaltungs- und Feststellungsansprüchen gegen Brigitta Reicher aus anderen Gründen" ausgeweitet wurde, keine Folge gegeben wurde, ist ein außerordentlicher Revisionsrekurs des Schuldners eingelangt.
- Gegen die Rekursentscheidung des Landesgerichtes für ZRS Graz, womit dem Rekurs gegen den Beschluss vom 22.07.2021, ON 74, worin die Eigenverwaltung nachträglich beschränkt wurde und ein Insolvenzverwalter für einen beschränkten Geschäftskreis und zwar zur Überprüfung von Anfechtungsansprüchen und bereicherungsrechtlichen Asnprüchen sowie für den Fall des Bestehens derartiger Ansprüche zur Geltendmachtung/Einklagung derselbigen bestellt wurde, keine Folge gegeben wurde, ist ein außerordentlicher Revisionsrekurs des Schuldners eingelangt.
- Gegen die Rekursentscheidung des Landesgerichtes für ZRS Graz, womit der Rekurs gegen den Beschluss vom 22.07.2021, ON 72, worin ein Gläubigerausschuss bestellt wurde, zurückgewiesen wurde, ist ein außerordentlicher Revisionsrekurs des Schuldners eingelangt.
Beschluss vom 18. Februar 2022

Bekannt gemacht am 25. Mai 2022
Text:
Dem Rekurs gegen den Beschluss vom 22.07.2021, ON 74 worin die Eigenverwaltung nachträglich beschränkt wurde und ein Insolvenzverwalter für einen beschränkten Geschäftskreis und zwar zur Überprüfung von Anfechtungsansprüchen und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen sowie für den Fall des Bestehens derartiger Ansprüche zur Geltendmachtung/Einklagung derselbigen bestellt wurde, wurde keine Folge gegeben. Der dagegen erhobene "außerordentliche Revisionsrekurs" wurde mit Beschluss vom 30.03.2022 zurückgewiesen.


Dem Rekurs gegen den Beschluss vom 05.10.2021, ON 138 worin die Eigenverwaltung nachträglich weiter beschränkt wurde und ein Masseverwalter auf die Bereiche "Geltendmachung/Einklagung von Rechtsgestaltungs- und Feststellungsansprüchen gegen Brigitta Reicher aus anderen Gründen" ausgeweitet wurde, wurde keine Folge gegeben. Der dagegen erhobene "außerordentliche Revisionsrekurs" wurde mit Beschluss vom 30.03.2022 zurückgewiesen.


Der Rekurs gegen den Beschluss vom 22.07.2021, ON 72 worin ein Gläubigerausschuss bestellt wurde, wurde zurückgewiesen. Der dagegen erhobene "außerordentliche Revisionsrekurs" wurde mit Beschluss vom 30.03.2022 als verspätet zurückgewiesen.


Der Rekurs gegen den Beschluss vom 10.12.2021, worin die Tagsatzung für den 04.02.2022 anberaumt wurde, wurde zurückgewiesen. Der dagegen erhobene "außerordentliche Revisionsrekurs" wurde mit Beschluss vom 30.03.2022 als verspätet zurückgewiesen.
Beschluss vom 24. Mai 2022

Bekannt gemacht am 20. Juli 2022
Text:
Der Rekurs gegen den Beschluss vom 10.12.2021, worin die Tagsatzung für den 4.2.2022 anberaumt wurde, wurde zurückgewiesne. Der dagegen erhobene "außerordentliche Revisionsrekurs" wurde mit Beschluss vom 22.4.2022 zurückgewiesen.
Beschluss vom 19. Juli 2022

Bekannt gemacht am 7. Dezember 2022
Text:
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG wird von ihrer Funktion als Mitglied des Gläubigerausschusses enthoben.
Beschluss vom 7. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 3. Jänner 2024
Tagsatzung:
Datum: 23.02.2024
um: 08.15 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Part.
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Berichtstagsatzung

Rechnungslegungstagsatzung

Verteilungstagsatzung
Beschluss vom 3. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 13. März 2024
Text:
Der mit beschränktem Geschäftskreis bestellte Insolvenzverwalter Mag. Stefan Weileder, 8010 Graz, Marburger Kai 47 wird seines Amtes enthoben.
Beschluss vom 13. März 2024
Ausdruck vom: 28.03.2024 18:16:30 MEZ