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24.12.1977

Bekannt gemacht am 4. Jänner 2021
Schuldner:
Rinner
Vorname:
Johann
Gotthardsdorf 81
8820 Perchau am Sattel
Gebdat: 24.12.1977
vertreten durch die Erwachsenenvertreterin:
Evelin Grasser
Gotthardsdorf 81
8820 Perchau am Sattel
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Vertreter/in der 1. Partei
Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.01.2021
Anmeldungsfrist: 23.03.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 06.04.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Murau, Verhandlungssaal 1, 1. OG
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubigererhalten insgesamt 14,77 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
14,77 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 1,477 %; die erste
Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten
jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit
mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 1 4-tägigen
Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 4. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 1. Februar 2021
Verlegung:
Die für den 06.04.2021 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 13.04.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Murau, Verhandlungssaal 1, 1. OG

Beschluss vom 1. Februar 2021

Bekannt gemacht am 13. April 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 14,77 % ihrer Forderung in Form von 10 Teilquoten zu je 1,477 %; Die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten sind jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs 2 IO).

Bestätigung:
Der am 13.04.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 13. April 2021

Bekannt gemacht am 3. Mai 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 03.05.2026
Beschluss vom 3. Mai 2021
Ausdruck vom: 20.04.2024 05:20:56 MESZ