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10.04.1964

Bekannt gemacht am 7. Juli 2020
Schuldner:
Ing. Leicht
Vorname:
Hannes Herbert
Pichla bei Mureck 40
8481 St. Veit in der Südstmk.
Gebdat: 10.04.1964
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.07.2020
Anmeldungsfrist: 16.09.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 30.09.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B/Parterre
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Der/Die Schuldner/Schuldnerin, dem/der die Eigenverwaltung zusteht, ist berechtigt über die Eingänge auf seinem/ihrem Bezugs-/Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 7. Juli 2020

Bekannt gemacht am 9. September 2020
Verlegung:
Die für den 30.09.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 14.10.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B / Parterre

Beschluss vom 9. September 2020

Bekannt gemacht am 6. April 2021
Tagsatzung:
Datum: 12.05.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B / Parterre
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 6. April 2021

Bekannt gemacht am 21. Juli 2021
Tagsatzung:
Datum: 18.08.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B / Parterre
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvengläubiger erhalten insgesamt 0,98 % ihrer Forderungen innerhalb von 5 Jahren, zahlbar in 70 gleich großen Teilquoten zu je 0,014 % wobei die erste Teilquote ein Monat ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig ist, die weiteren Teilquoten jeweils 1 Monat danach. In den Monaten, in denen der Schuldner Sonderzahlungen bezieht, sind zwei Raten zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 20. Juli 2021

Bekannt gemacht am 18. August 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Abschöpfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens wird abgewiesen.
Aufhebung:
Das Schuldenregulierungsverfahren wird mit Zustimmung aller Gläubiger aufgehoben.
Beschluss vom 18. August 2021

Bekannt gemacht am 20. August 2021
Text:
Die Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens wird berichtigt und erfolgt "richtig" mangels Kostendeckung.
Beschluss vom 20. August 2021

Bekannt gemacht am 30. August 2021
Rekurs:
Gegen den Beschluss vom 18.8.2021 und den Berichtigungsbeschluss vom 20.8.2021 ist ein Rekurs eingelangt.
Beschluss vom 30. August 2021

Bekannt gemacht am 3. Februar 2022
Text:
1. ) Der Rekurs wird insoweit zurückgewiesen, als er sich gegen die Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens (Spruchpunkt II.) richtet.
2.) Im Übrigen, soweit er sich gegen die Abweisung des Antrages auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens (Spruchpunkt I.) richtet, wird dem Rekurs nicht Folge gegeben.
Beschluss vom 2. Februar 2022
Ausdruck vom: 20.04.2024 14:36:48 MESZ