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29.08.1978

Bekannt gemacht am 25. Juni 2021
Schuldner:
AYSEL, vormals Capova, vormals Kurczova
Vorname:
Daniela
Waldgasse 5
8680 Mürzzuschlag
Gebdat: 29.08.1978
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Schuldnervertreter
Mag. Christa Hirtler
8020 Graz, Annenstraße 47
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.06.2021
Anmeldungsfrist: 23.08.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 06.09.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 204, 2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Zahlung einer Quote von 4,85 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans in 10 gleichlautenden Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Hinweis für die Bank der Schuldnerin:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Familienbeihilfe, Wohnunterstützung uä) auf dem Gehaltskonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä).
Beschluss vom 25. Juni 2021

Bekannt gemacht am 2. September 2021
Text:
Die Schuldnerin hat am 1.9.2021 einen Antrag auf Durchführung des Abschöpfungsverfahrens mit Tilgungsplan gestellt und einen neuen Zahlungsplan vorgelegt. Dieser lautet:
Zahlung einer Quote von 3 % innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans in 6 gleichlautenden Teilquoten, die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 2. September 2021

Bekannt gemacht am 6. September 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Zahlung einer Quote von 5 %, zahlbar in 6 gleichlautenden halbjährlichen Teilquoten von 0,833 % am 01.04. und 01.10. jeden Jahres. Die erste Teilquote ist am 01.04.2022 zur Zahlung fällig, die folgenden Raten jeweils 6 Monate danach.

Beschluss vom 6. September 2021

Bekannt gemacht am 7. September 2021
Bestätigung:
Der am 06.09.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 7. September 2021

Bekannt gemacht am 28. September 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.10.2024
Beschluss vom 28. September 2021
Ausdruck vom: 24.04.2024 19:18:28 MESZ