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17.11.1983

Bekannt gemacht am 30. Jänner 2020
Schuldner:
Autengruber
Vorname:
Martina
Axbach 36
8341 Paldau
Gebdat: 17.11.1983
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 31.01.2020
Anmeldungsfrist: 27.03.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner/Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt, über die vom Arbeitgeber bzw der bezugsauszahlenden Stelle auf das Girokonto bei den Banken 1. BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG und 2. Steiermärkische Bank und Sparkassen AG überwiesenen Beträge sowie über die überwiesenen Alimente und Familienbeihilfe frei zu verfügen.
Tagsatzung:
Datum: 27.03.2020
um: 08.10 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VS A/Parterre
Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 5,13 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
Betrag in 70 gleich großen Teilquoten zu je 0,0733 %, die erste Teilquote ist innerhalb von einem Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 30. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 16. März 2020
Abberaumung:
Die für den 27.03.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 16. März 2020

Bekannt gemacht am 4. Mai 2020
Tagsatzung:
Datum: 05.06.2020
um: 08.25 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VHS A/Parterre
Prüfungstagsatzung:
Anmeldefrist: 21.5.2020

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 5,13 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
Betrag in 70 gleich großen Teilquoten zu je 0,0733 %, die erste Teilquote ist innerhalb von einem Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 4. Mai 2020

Bekannt gemacht am 5. Juni 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 7,2 % ihrer Forderung in 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 0,72 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Beschluss vom 5. Juni 2020

Bekannt gemacht am 8. Juni 2020
Bestätigung:
Der am 05.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 8. Juni 2020

Bekannt gemacht am 26. Juni 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 23.06.2025
Der Beschluss über die Bestätigung des Zahlungsplans ist rechtskräftig seit 23.6.2020 .
Beschluss vom 26. Juni 2020
Ausdruck vom: 24.04.2024 22:17:19 MESZ