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06.09.1991

Bekannt gemacht am 25. Februar 2020
Schuldner:
Lackner
Vorname:
Patrick
Styriagasse 16/1
8750 Judenburg
Gebdat: 06.09.1991
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.02.2020
Anmeldungsfrist: 14.05.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 28.05.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 2,91 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
2,91 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 6 Teilquoten zu je 0,485 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten nach Erlöschen des vertraglichen Pfandrechts fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Radetzkystraße 15-17, 8010 Graz bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 25. Februar 2020

Bekannt gemacht am 7. Mai 2020
Text:
Die am 28. Mai 2020 stattfindende Tagsatzung findet im Verhandlungssaal IV, Erdgeschoß statt.
Beschluss vom 7. Mai 2020

Bekannt gemacht am 28. Mai 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 6,00 % ihrer Forderung, zahlbar in Form von 6 Teilquoten zu je 1,00 %; Die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten nach Erlöschen des vertraglichen Pfandrechts fällig; die weiteren 5 Teilquoten sind jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn die/der Schuldner(in) eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).

Bestätigung:
Der am 28.05.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 28. Mai 2020

Bekannt gemacht am 18. Juni 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 28.02.2025
Beschluss vom 18. Juni 2020
Ausdruck vom: 29.03.2024 14:50:23 MEZ