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18.11.1960

Bekannt gemacht am 28. Oktober 2019
Schuldner:
Cvörnjek
Vorname:
Richard
Kesselfallstraße 6
8102 Semriach
Gebdat: 18.11.1960
Masseverwalter:
ASCHMANN & PFANDL Rechtsanwälte GmbH
Herrengasse 28
8010 Graz
Tel.: +43 316/82 00 80, Fax: +43 316/82 00 80 20
E-Mail: office@aschmann-pfandl.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.10.2019
Anmeldungsfrist: 04.12.2019
Text:
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen.
Tagsatzung:
Datum: 16.12.2019
um: 11.20 Uhr
Ort: Saal K/Zimmer 205/II. Stock
Berichts- und Prüfungstagsatzung, Zahlungsplantagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Text:
Der Zahlungsplanvorschlag lautet im Wesentlichen wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1,852 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 0,1852 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 28. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 9. Dezember 2019
Text:
Die für den 16.12.2019 anberaumte Zahlungsplantagsatzung wird abberaumt, der Termin bleibt (neu ) als Berichts- und Prüfungstagsatzung aufrecht.
Beschluss vom 9. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 16. Dezember 2019
Unternehmen:
Das Unternehmen bleibt geschlossen.
Text:
Schuldnervertreter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH, Annenstraße 47, 8020 Graz
Beschluss vom 16. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 13. März 2020
Tagsatzung:
Datum: 20.04.2020
um: 11.45 Uhr
Ort: Zimmer 205 II. Stock, Saal K
besondere Prüfungs-, Schlussrechnungs-, Verteilungs- und Zahlungsplantagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Text:
Der Zahlungsplanvorschlag lautet wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1,852 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zuu je 0,1852 %, die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach
Text:
Nach dem vorliegenden Verteilungsentwurf können nur noch die Massegläubiger 100 % ihrer Forderungen bedient werden, während die weiteren Gläubiger leer ausgehen.
Beschluss vom 12. März 2020

Bekannt gemacht am 7. April 2020
Text:
Die für 20.4.2020 anberaumte Tagsatzung wird im Hinblick auf die wegen der Corona-Pandemie angeordneten Maßnahmen abberaumt. Der neue Termin wird schriftlich bekannt gegeben.
Beschluss vom 7. April 2020

Bekannt gemacht am 20. April 2020
Text:
Die (ursprünglich für 20.4.2020 anberaumte nund in der Folge aufgrund der Corona Pandemie abberaumte) bes.Prüfungs-, Schlussrechnungs- u. Verteilungs- u. Zahlungsplantagsatzung wird auf den
Tagsatzung:
Datum: 15.06.2020
um: 11.30 Uhr
Ort: Zimmer 205 II. Stock, Saal K
bes.Prüfungs-, Schlussrechnungs-, Verteilungs- und Zahlungsplantagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Beschluss vom 17. April 2020

Bekannt gemacht am 8. Juni 2020
Text:
Der Schuldner hat seinen Zahlungsplanvorschlag dahin modifiziert, dass dieser jetzt im Wesentlichen wie folgt lautet:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1,05 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 0,105 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 8. Juni 2020

Bekannt gemacht am 17. Juni 2020
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
nunmehrige Quote 0,0349 %
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 16.06.2020 eingeleitet.
Text:
Zum Treuhänder für die Dauer des Abschöpfungsverfahrens im Sinne der §§ 202 ff IO wird die
ASB Schuldnerberatung GmbH, Backgasse 2b, 4020 Linz, bestimmt.
Das Insolvenzverfahren ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses gem. § 200 Abs 4 IO aufgehoben.
Beschluss vom 16. Juni 2020

Bekannt gemacht am 2. Juli 2020
Rekurs:
Gegen den Beschluss vom 16.06.2020 ON 19 (Schlussrechnung) und ON 21 (Einleitung des Abschöpfungsverfahrens) ist ein Rekurs eingelangt.
Beschluss vom 2. Juli 2020

Bekannt gemacht am 2. September 2020
Text:
" Den Rekurses wurde vom OLG Graz nicht Folge gegeben. Der Revisionsrekurs ist in beiden Fällen jedenfalls unzulässig.
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Beschluss vom 2. September 2020
Ausdruck vom: 19.04.2024 13:19:58 MESZ