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447037h

Bekannt gemacht am 31. Jänner 2020
Firmenbuchnummer:
FN 447037h
Schuldner:
AMD KG vormals: ROXIM KG
Mannswörther Straße 100
2320 Mannswörth
FN 447037h
weitere Geschäftsanschrift:
1110 Wien, Sendnergasse 88
Masseverwalter:
Dr. Raoul Gregor WAGNER Rechtsanwalt
Rathausstraße 15/4
1010 Wien
Tel.: 01/405 33 82, Fax: 01/408 84 67
E-Mail: office@hopmeier.at
Masseverwalterstellvertreter:
Mag. Martin KIRNBAUER Rechtsanwalt
Rathausstraße 15/4
1010 Wien
Tel.: 01/405 33 82, Fax: 01/408 84 67
E-Mail: office@hopmeier.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.02.2020
Anmeldungsfrist: 11.03.2020
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 25.03.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal 9
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter www.justiz.gv.at mit dem Link SERVICE und Gerichtsformulare, Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter www.justiz.gv.at - BÜRGERSERVICE - Formulare - Insolvenzverfahren allgemein - Anmeldung einer Forderung, einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Fax-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 252, 74 Abs 1 Zi 6 IO).
Bei Einlangen der Forderungsanmeldung ist eine Eingabengebühr von EUR 23,00 fällig. Diese ist durch Bezahlung auf das P.S.K. Konto BIC: BUNDATWW IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779 zu entrichten (TP 5b GGG), widrigens ein Mehrbetrag von EUR 22,00 (§ 31 GGG) vorgeschrieben wird. Der Einzahlungsbeleg ist der Forderungsanmeldung anzuschließen.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50,00 zzgl. USt zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 31. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 11. Februar 2020
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 11. Februar 2020

Bekannt gemacht am 17. März 2020
Abberaumung:
Die für den 25.03.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 17. März 2020

Bekannt gemacht am 24. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 27.05.2020
um: 11.00 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Text:
Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden sondern dezentral per verschlüsselter Videokonferenz abgehalten werden. Für diesen Zugang müssen Sie nicht Ihr Haus verlassen. Jede*r Verfahrensbeteiligte*r, der/die zur Teilnahme an dieser nicht-öffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter*in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. Die Teilnahme ist mit Computer oder Tablet oder Smartphone möglich. Es wird empfohlen sich rechtzeitig mit einem WebRTC basierten Videokonferenzsystem vertraut zu machen. Das Webhosting erfolgt über Server der Bundesrechenzentrum GmbH (brz.gv.at).
E-Mail Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet.
Achtung Gläubiger: Vergessen Sie nicht in Ihrer Forderungsanmeldung die Angabe der E-Mail Adresse !
Es wird im Hinblick auf die derzeitige Sondersituation DRINGENDST empfohlen, dass Sie sich zur gesicherten Teilnahme an dieser Tagsatzung von einem Gläubigerschutzverband (KSV, AKV, ÖVC, ISA) oder einem*r Rechtsanwält*in vertreten lassen.
Das E-Government-Gesetz sieht in § 1b vor, dass seit 1. Jänner 2020 alle Unternehmen zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verpflichtet sind. Ausgenommen davon sind seither nur Unternehmen, die wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind. Diese können an der elektronischen Zustellung teilnehmen. Weiters können "natürliche Personen" (Bürgerinnen/Bürger) ebenfalls an der elektronischen Zustellung als Empfänger teilnehmen.
Eingaben von Unternehmern, die nicht per ERV (Elektronischem Rechtsverkehr) eingebracht werden, können daher nur dann behandelt werden, wenn mit der Eingabe gleichzeitig die Bescheinigung über die bereits erfolgte Erhebung eines Widerspruchs gegenüber dem Unternehmensserviceportal des Bundes betreffend Unternehmereigenschaft im Sinne des § 3 Z 20 Bundesstatistikgesetz eingebracht wird. Ein Verbesserungsverfahren findet nicht statt. Als Unternehmer sollten Sie die Registrierung beim USP des Bundes durchführen, um am Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) teilzunehmen.
Beschluss vom 24. April 2020

Bekannt gemacht am 17. Juni 2020
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von 1870
Alpenländischer Kreditorenverband
ISA NÖ
Österreichischer Verband Creditreform

Beschluss vom 27. Mai 2020

Bekannt gemacht am 27. Mai 2021
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 26. Mai 2021

Bekannt gemacht am 8. Jänner 2024
Tagsatzung:
Datum: 31.01.2024
um: 14.00 Uhr
Ort: Videokonferenz
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: 8,55182 %

Beschluss vom 8. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 2. Februar 2024
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Mit einer Quote von 8,55182 %
Beschluss vom 31. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 22. Februar 2024
Text:
Die Beschlüsse über die Genehmigung der Verwaltungsschlussrechnung sowie des Verteilungsentwurfes sind rechtskräftig.
Beschluss vom 22. Februar 2024

Bekannt gemacht am 18. April 2024
Schlussverteilung:
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Text:
Die tatsächliche Verteilungsquote betrug 8,57121 %.
Beschluss vom 16. April 2024
Ausdruck vom: 24.04.2024 23:05:31 MESZ