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382042b

Bekannt gemacht am 7. September 2021
Firmenbuchnummer:
FN 382042b
Schuldner:
CSA Happy Home Service GmbH
Gablenzgasse 11/ 4. Stock
1150 Wien
FN 382042b
Masseverwalter:
RIESS, BSc Leopold Mag.
Zeltgasse 3/13
1080 Wien
Tel.: 402 57 01, Fax: 402 57 01-21
E-Mail: lmr@riess.co.at
Masseverwalterstellvertreter:
RIESS Eva Dr.
Zeltgasse 3/13
1080 Wien
Tel.: 402 57 01-0 Serie, Fax: 402 57 01/21
E-Mail: law@riess.co.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.09.2021
Anmeldungsfrist: 02.11.2021
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 16.11.2021
um: 13.20 Uhr
Ort: Zi 1701/17. Stock
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 7. September 2021

Bekannt gemacht am 20. September 2021
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Unternehmen:
Das Unternehmen bleibt geschlossen.
Beschluss vom 20. September 2021

Bekannt gemacht am 9. November 2021
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 9. November 2021

Bekannt gemacht am 17. Jänner 2022
Tagsatzung:
Datum: 15.02.2022
um: 11.20 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Text:
Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 11.2.2022 bekanntzugeben.
Beschluss vom 14. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 14. März 2023
Tagsatzung:
Datum: 04.04.2023
um: 11.20 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: 100%

Beschluss vom 14. März 2023

Bekannt gemacht am 5. April 2023
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 4. April 2023

Bekannt gemacht am 25. April 2023
Schlussverteilung:
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Beschluss vom 25. April 2023

Bekannt gemacht am 15. Mai 2023
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 15. Mai 2023
Ausdruck vom: 17.04.2024 01:54:23 MESZ