zur Navigation
18.02.1981

Bekannt gemacht am 16. Dezember 2020
Schuldner:
Neuhold
Vorname:
Marlene
Parkstraße 58/4/18
8720 Knittelfeld
Gebdat: 18.02.1981
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: 0316372507, Fax: DW 620
E-Mail: office@schuldnerinnenberatung.,at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.12.2020
Anmeldungsfrist: 04.02.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 18.02.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV, Erdgeschoss
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 4,77 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
4,77 5 innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 60 Teilquoten zu je 0,0795 %; die erste Teilquote ist innerhalb
von zwei Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils ein Monat danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen
fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156 a Abs. 2 IO)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank der Schuldnerin:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Konto bei der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz bis auf Widerruf frei zu
verfügen.
Beschluss vom 16. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 18. Februar 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 10,00 % ihrer Forderung, in Form von 60 Teilquoten zu je 0,1666 %; die 1. Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig; die weiteren 59 Teilquoten jeweils 1 Monat danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs 2 IO).

Bestätigung:
Der am 18.02.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 18. Februar 2021

Bekannt gemacht am 11. März 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 11.05.2026
Beschluss vom 11. März 2021
Ausdruck vom: 23.04.2024 14:16:03 MESZ