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08.12.1986

Bekannt gemacht am 26. November 2015
Schuldner:
Hold
Vorname:
Phillip Karl
Hauptstraße 61/2
8650 Kindberg
Gebdat: 08.12.1986
vertreten durch:
Mag. Leopold Zechner
Rechtsanwalt
Mittergasse 6
8600 Bruck an der Mur
Tel.Nr.: 03862 / 51224
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 26.11.2015
Anmeldungsfrist: 11.02.2016
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 25.02.2016
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi. Nr. 219, 2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 18,9 % ihrer Forderungen in 14 Halbjahresraten a 1,35 % je zahlbar bei fünftägigem Respiro; die 1. Rate ist in jenem Monat zu bezahlen, der dem 5. Monat, in dem das Schuldenregulierungsverfahren aufgehoben wird, nachfolgt. Die 2. - 14. Rate ist sodann jeweils sechs Monate später zu bezahlen.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schudlner:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto zu verfügen!
Beschluss vom 26. November 2015

Bekannt gemacht am 4. Februar 2016
Text:
Die für den 25.2.2016, 9.00 Uhr, anberaumte Tagsatzung (Zahlungsplantagsatzung, Abschöpfungsverfahrenstagsatzung, Schlussrechnungstagsatzung) wird abberaumt.

Die 1. Gläubigerversammlung findet jedoch am 25.2.2016, 9.00 Uhr, statt, ebenso wie die Prüfungstagsatzung.

Auf die Anmeldungsfrist (11.2.2016) hat die obige Abberaumung keine Auswirkung.
Beschluss vom 3. Februar 2016

Bekannt gemacht am 15. Februar 2016
Text:
Auf Grund des am 10.2.2016, 5 S 10/15 m-30, vom Schuldner gegen den Beschluss dieses Gerichtes vom 3.2.2016, 5 S 10/15 m-29 (Beschluss über die Abberaumung der Tagsatzung zur Abstimmung über die Annahme des Zahlungsplans, die Abberaumung der Tagsatzung zur Einleitung des Abschöpfungsverfahrens sowie die Abberaumung der Tagsatzung zur Verhandlung über die Schlussrechnung) und gegen das Schreiben dieses Gerichtes an den Schuldner bzw. dessen Vertreter vom 3.2.2016, 5 S 10/15 m-28 erhobenen Rekurses wird die für den 25.2.2016, 9 Uhr, Zimmer 219, 2. Stock anberaumte 1. Gläubigerversammlung sowie die Prüfungstagsatzung zwecks Vorlage des gegenständlichen Insolvenzaktes an das Rekursgericht (= Landesgericht Leoben) abberaumt.
Ein neuer Termin wird nach der Entscheidung des Rekursgerichtes schriftlich bekannt gegeben.
Beschluss vom 15. Februar 2016

Bekannt gemacht am 25. Februar 2016
Text:
1) Der Rekurs des Schuldners gegen den Beschluss dieses Gerichtes vom 3.2.2016, 5 S 10/15 m-29 (Beschluss über die Abberaumung der Tagsatzung zur Abstimmung über die Annahme des Zahlungsplans, die Abberaumung der Tagsatzung zur Einleitung des Abschöpfungsverfahrens sowie die Abberaumung der Tagsatzung zur Verhandlung über die Schlussrechnung) wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Leoben vom 19.2.2016 zurückgewiesen.

2) Der Rekurs des Schuldners gegen das Schreiben dieses Gerichtes an den Schuldner bzw. dessen Vertreter vom 3.2.2016, 5 S 10/15 m-28, wurde ebenso mit Beschluss des Landesgerichtes Leoben vom 19.2.2016 zurückgewiesen.

3) Gegen den Beschluss dieses Gerichtes vom 15.2.2016, 5 S 10/15 m-31 (Beschluss über die Abberaumung der Prüfungstagsatzung und der 1. Gläubigerversammlung) wurde vom Schuldner am 17.2.2016 Rekurs erhoben.
Beschluss vom 25. Februar 2016

Bekannt gemacht am 15. März 2016
Text:
1) Der Rekurs des Schuldners gegen den Beschluss dieses Gerichtes vom 15.2.2016, 5 S 10/15 m-31 (Beschluss über die Abberaumung der Prüfungstagsatzung und der 1. Gläubigerversammlung) wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Leoben vom 10.3.2016, 32 R 14/16 b, zurückgewiesen.

2) Die neue Adresse des Schuldners lautet: Völlegg 35, 8654 Fischbach
Beschluss vom 15. März 2016

Bekannt gemacht am 8. Juni 2016
Eigenverwaltung:
Dem Schuldner wird die Eigenverwaltung entzogen.
Masseverwalter:
Mag. Peter FREIBERGER Rechtsanwalt
Wienerstraße 50-54
8680 Mürzzuschlag
Tel.: 03852/30 0 80
Tagsatzung:
Datum: 28.07.2016
um: 09.40 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 219,2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 8. Juni 2016

Bekannt gemacht am 12. September 2016
Rekurs:
Gegen den Beschluss vom 24.8.2016 ist ein Rekurs eingelangt.
Gegen den Beschluss vom 24.8.2016, mit welchem der Zahlungsplan zurückgewiesen und der Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens abgewiesen wurde, wurde vom Schuldner Rekurs erhoben. Die Parteien dieses Verfahrens haben die Möglichkeit binnen 14 Tagen eine Rekursbeantwortung bei diesem Gericht einzubringen (§ 260 IO).
Beschluss vom 12. September 2016

Bekannt gemacht am 9. Februar 2017
Text:
Dem Rekurs vom Schuldner gegen den Beschluss vom 24.8.2016 wurde keine Folge gegeben.
Beschluss vom 9. Februar 2017

Bekannt gemacht am 27. Februar 2017
Text:
Gegen die Rekursentscheidung des Landesgerichtes Leoben vom 30.01.2017, wurde vom Schuldner ein außerordentlicher Revisionsrekurs erhoben. Die Parteien dieses Verfahrens haben die Möglichkeit binnen 14 Tagen eine allfälligen Revisionsrekursbeantwortung bei diesem Gericht einzubringen.
Beschluss vom 27. Februar 2017

Bekannt gemacht am 9. Mai 2017
Text:
Der außerordentliche Revisionsrekurs des Schuldners gegen den Beschluss des Landesgerichtes Leoben als Rekursgericht vom 30. Jänner 2017, 32 R 50/16x-60, wurde zurückgewiesen.
Beschluss vom 8. Mai 2017

Bekannt gemacht am 3. Oktober 2017
Rekurs:
Gegen den Beschluss vom 13.9.2017 ist ein Rekurs eingelangt.
Text:
Gegen den Beschluss vom 13.9.2017, mit welchem der Zahlungsplan zurückgewiesen wurde, wurde vom Schuldner Rekurs erhoben.
Beschluss vom 3. Oktober 2017

Bekannt gemacht am 25. Oktober 2017
Text:
Die dem Schuldner Phillip Karl Hold gegen die Drittschuldner
1. Bodycote Austria GmbH, Böhlerdurplatz 1, 8605 Krottendorf,
2. PSG Security GmbH, Hauptstraße 39, 8093 Sankt Peter am Ottersbach,
zustehenden beschränkt pfändbaren Geldforderungen werden zusammengerechnet.
Beschluss vom 23. Oktober 2017

Bekannt gemacht am 29. November 2017
Text:
Die mit Beschluss des Bezirksgerichtes Mürzzuschlag vom 23.10.2017, AZ: 5 S 10/15m-91
angeordnete Zusammenrechnung der beschränkt pfändbaren Forderungen, die der
verpflichtete Partei gegen die Drittschuldner
a) Bodycote Austria GmbH, Böhlerdurplatz 1, 8605 Krottendorf und
b) PSG Security GmbH, Hauptstraße 39, 8093 Sankt Peter am Ottersbach
zustehen, wird § 292 Abs. 3a EO aufgehoben.
Beschluss vom 29. November 2017

Bekannt gemacht am 5. März 2018
Text:
Dem Rekurs vom Schuldner gegen den Beschluss vom 13.9.2017, 5 S 10/15m-86, wurde keine Folge gegeben.
Beschluss vom 5. März 2018

Bekannt gemacht am 24. Juli 2018
Tagsatzung:
Datum: 24.09.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 219, 2. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 42 % ihrer Forderungen in 7 Jahresraten a 6 % je zahlbar bei fünftägigem Respiro; die 1. Jahresrate ist ein Jahr nach dem Tag der Annahme des Zahlungsplanes zu bezahlen, die 2. - 7. Jahresrate jeweils 1 Jahr später, so dass die letzte Jahresrate spätestens 7 Jahre nach dem Tag der Annahme des Zahlungsplanes fällig wird.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 24. Juli 2018

Bekannt gemacht am 24. September 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 50,04 % ihrer Forderung, zahlbar in Form von 6 Jahresraten zu je 8,34 %; 1. Teilquote ist ein Jahr nach dem Tag der Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 1 Jahr danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs 2 IO).

Bestätigung:
Der am 24.09.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 24. September 2018

Bekannt gemacht am 15. Oktober 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 25.09.2024
Beschluss vom 15. Oktober 2018

Bekannt gemacht am 7. Jänner 2020
Tagsatzung:
Datum: 10.02.2020
um: 11.10 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 219, 2. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
45 % in 5 Teilquoten zu je 9 % beginnend mit dem Ablauf eines Jahres nach dem Abschluss des Zahlungsplanes
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 7. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 7. Februar 2020
Abberaumung:
Die für den 10.02.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Der Schuldnervertreter ersuchte am 7.2.2020 zur Klärung von Insolvenz- bzw. Masseforderungen, welche voraussichtlich 4-6 Wochen in Anspruch nehmen wird, um Vertagung der Tagsatzung.
Beschluss vom 7. Februar 2020

Bekannt gemacht am 9. September 2021
Text:
Der Antrag gemäß § 198 IO wurde mangels Verbesserung mit Beschluss vom 9.9.2021 zurückgewiesen.
Beschluss vom 9. September 2021
Ausdruck vom: 25.04.2024 12:07:21 MESZ