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26.04.1983

Bekannt gemacht am 31. August 2018
Schuldner:
Schmidt
Vorname:
Sabine
Kellnerin
Waasen am Berg 13
8345 Straden
Gebdat: 26.04.1983
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.09.2018
Anmeldungsfrist: 21.11.2018
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank: Der Schuldner ist bis auf Widerruf berechtigt nur über das Gehaltskonto frei zu verfügen!
Tagsatzung:
Datum: 05.12.2018
um: 09.20 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, Zimmer Nr. 18/Parterre
1. Gläubigerversammlung

Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 15,96 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
42 Teilquoten in gleich großen Teilquoten zu je 0,38 %, die erste Teilquote ist innerhalb von 25 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate (14 x jährlich).

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 31. August 2018

Bekannt gemacht am 6. Dezember 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 46,33 % in 10 Halbjahresraten zu je 4,633 %, die erste Teilquote ist am 15.07.2019 fällig, die weiteren jeweils 6 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 05.12.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 5. Dezember 2018

Bekannt gemacht am 9. Jänner 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 25.01.2024
Beschluss vom 8. Jänner 2019

Bekannt gemacht am 27. April 2021
Text:
Die Schuldnerin hat einen Antrag auf Stunden der 5. Teilquote (fällig am 15.7.2021) des Zahlungsplans um sechs Monate gestellt, sodass die die 5. Teilquote am 15.1.2022 fällig wird. Die Fälligkeit der weiteren Teilquoten wird somit jeweils 6 Monate nach hinten verschoben. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich binnen 14 Tagen zu dem Antrag zu äußern. Im Fall der Nichtäußerung ist Zustmmung anzunehmen.
Beschluss vom 27. April 2021

Bekannt gemacht am 19. Mai 2021
Text:
Die Stundung der 5. Zahlungsplanrate wird bewilligt, sodass die 5. Teilquote am 15.1.2022 fällig wird. Die Fälligkeit der weiteren Teilquoten wird somit um 6 Monate nach hinten verschoben.
Beschluss vom 19. Mai 2021

Bekannt gemacht am 24. Juni 2021
Text:
Der Beschluss über die Stundung der Zahlungsplanrate ist rechtskräftig.
Zahlungsplan:
ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 15.07.2024
Beschluss vom 24. Juni 2021
Ausdruck vom: 29.03.2024 01:08:34 MEZ