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09.11.1967

Bekannt gemacht am 1. Oktober 2018
Schuldner:
Nimmervoll
Vorname:
David
LKW-Fahrer/Lagerarbeiter
Galvanistrasse 10
4040 Linz, Urfahr a.d. Donau
Gebdat: 09.11.1967
Masseverwalter:
Dr. Eva-Katrin MEUSBURGER-STREICHER Rechtsanwältin
Stelzhamerstraße 12/3
4020 Linz
Tel.: 0732/ 60 20 80-0, Fax: 0732/602080-20
E-Mail: iv-meusburger@d-ra.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 02.10.2018
Anmeldungsfrist: 12.11.2018
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 03.12.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 216/2. Stock
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten jene Quote , die sich nach Abzug der Verfahrenskosten ergibt, aus einem monatlichen Betrag von EUR 188,-- (14x jährlich) über einen Zeitraum von 5 Jahren .
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 1. Oktober 2018

Bekannt gemacht am 3. Dezember 2018
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 7,88 %, zahlbar in 5 gleichen jährlichen Raten, fällig jeweils zum 01.
Dezember der Jahre 2019 bis 2023.

Bestätigung:
Der am 03.12.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 3. Dezember 2018

Bekannt gemacht am 20. Dezember 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.12.2023
Beschluss vom 20. Dezember 2018

Bekannt gemacht am 1. Juli 2019
Text:
1.) Das Nachtragsverteilungsverfahren wird gemäß § 138 Abs. 2 IO hinsichtlich des nachträglich hervorgekommenen Vermögens aus der staatlich geförderten Lebensversicherung, V614.419-5, sowie aus der Arbeitnehmerveranlagung 2018 eingeleitet und Dr. Eva Meusburger-Streicher, RA, Neutorgasse 6/2, 4020 Linz wieder als Insolvenzverwalterin zur Durchführung der Nachtragsverteilung bestellt
Beschluss vom 28. Juni 2019
Ausdruck vom: 29.03.2024 08:20:53 MEZ