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12.05.1998

Bekannt gemacht am 19. Februar 2020
Schuldner:
Egger
Vorname:
Patrizia
Kehrgasse 7/2
8793 Trofaiach
Gebdat: 12.05.1998
Text:
Schuldnervertreter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
A-8020 Graz
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.02.2020
Anmeldungsfrist: 22.04.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über die vom Drittschuldner Österreichische Gesundheitskasse auf das Gehaltskonto IBAN: AT45 2081 5000 4225 4466 bei der Steiermärkischen Sparkasse überwiesenen Beträge sowie über Mindestsicherung, Wohnunterstützung, Familienbeihilfe und Unterhalt frei zu verfügen.
Tagsatzung:
Datum: 20.05.2020
um: 09.20 Uhr
Ort: Bezirksgericht Leoben, Zi.Nr. 138, 1. Stock
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 7,22 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
7,22 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,722 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 19. Februar 2020

Bekannt gemacht am 28. April 2020
Text:
"Die für den 20.05.2020 um 09.20 Uhr anberaumte Tagsatzung wird hinsichtlich der Beginnzeit auf 9.30 Uhr verlegt und findet im Saal H / 1. Stock des Bezirksgerichtes Leoben statt."

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 28. April 2020

Bekannt gemacht am 20. Mai 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Zahlung einer Quote von 12,3 % innerhalb von 5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans mittels 10 gleichlautenden Halbjahresraten (1. Rate fällig am 20.11.2020, die weiteren Zahlungstermine sind der 20.5. und 20.11 eines jeden Jahres, letzte Rate fällig am 20.5.2025).

Bestätigung:
Der am 20.05.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 20. Mai 2020

Bekannt gemacht am 16. Juni 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.05.2025
Beschluss vom 16. Juni 2020
Ausdruck vom: 20.04.2024 09:24:22 MESZ