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12880t

Bekannt gemacht am 13. März 2020
Firmenbuchnummer:
FN 12880t
Schuldner:
Vonach Qualitätsfleisch GmbH & Co. KG
Inselstraße 11
6923 Lauterach
FN 12880t
Masseverwalter:
Steurer Christian Mag.
Rechtsanwalt
Rathausstraße 37
6900 Bregenz
Tel.: 05574/58085
E-Mail: office@ra-steurer.at
Masseverwalterstellvertreter:
Aberer Stefan Mag.
Rechtsanwalt
Rathausstraße 37
6900 Bregenz
Tel.: 05574/58085
E-Mail: office@ra-steurer.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.03.2020
Anmeldungsfrist: 21.05.2020
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 04.06.2020
um: 08.45 Uhr
Ort: Vernahdlungssaal 99/Parterre
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 13. März 2020

Bekannt gemacht am 30. März 2020
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Text:
Die mit dieser Beschlussfassung verbundene Frist nach § 25 IO fällt weder unter § 1 noch unter § 2 COVJuBG und wird daher weder gehemmt noch unterbrochen.
Hinsichtlich der Frist, binnen der ein Rekurs gegen den Schließungsbeschluss erhoben werden kann, wird gemäß § 1 Abs 2 COVJuBG ausgesprochen, dass diese nicht unterbrochen wird.
Die Rekursfrist beträgt 14 Tage .
Beschluss vom 30. März 2020

Bekannt gemacht am 4. Juni 2020
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 4. Juni 2020

Bekannt gemacht am 17. März 2023
Tagsatzung:
Datum: 30.03.2023
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 123/I. Stock
1. Zur Verteilung des Sondermasseerlöses hinsichtlich der Liegenschaft in EZ 3336 GB 91116 Lauterach sowie der Gebäude (Superädifikate) auf den Liegenschaften GB 91110 Hard, EZ 931 und GB 91116 Lauterach, EZ 342, wird analog den Bestimmungen der §§ 209 ff EO die Verteilungstagsatzung anberaumt.
2. Die mit ihren Ansprüchen auf den Verwertungserlös gewiesenen Personen sind angehalten, eine Forderungsanmeldung entsprechend den Bestimmungen der §§ 210 ff EO bis spätestens 5 Tage vor der Tagsatzung beim Landesgericht Feldkirch einzubringen und die zum Nachweis ihrer Ansprüche an Kapital, Zinsen, wiederkehrende Leistungen, Kosten und sonstige Nebenforderungen dienenden Urkunden, soweit sich diese nicht schon im Insolvenzakt befinden, vorzulegen, widrigenfalls ihre Ansprüche bei der Verteilung nur insoweit berücksichtigt würden, als sie sich aus dem Grundbuch als rechtsbeständig und zur Befriedigung geeignet ergeben. Auch der Nachweis der Identität zwischen der pfandrechtlich sichergestellten mit der angemeldeten Forderung ist zu erbringen. Ist zur Sicherstellung ihrer Forderung eine Höchstbetragshypothek eingetragen, müssen sie den von ihnen geforderten Betrag angeben.
3. Forderungen, die nach Ablauf der zu Punkt 2. genannten Frist, spätestens aber bei der Tagsatzung angemeldet werden, sind bei der Verteilung zu berücksichtigen. Muss aufgrund der verspäteten Anmeldung die Verhandlung erstreckt werden, so hat das Gericht nach freier Überzeugung (§ 273 ZPO) die Kosten jedes zu verständigenden und bei der erstreckten Tagsatzung anwesenden Beteiligten für die Teilnahme an der erstreckten Verhandlung festzusetzen und deren Bezahlung dem säumigen Gläubiger aufzuerlegen. Wenn ein Beteiligter durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, sind die Kosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu bemessen. Nach Beendigung der Verteilungstagsatzung kann die Anmeldung nicht ergänzt werden.
Beschluss vom 17. März 2023

Bekannt gemacht am 25. Mai 2023
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: 20,1238 %
Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf binnen 14 Tagen ab öffentlicher Bekanntmachung.

Tagsatzung:
Datum: 27.07.2023
um: 09.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 123/I. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Beschluss vom 24. Mai 2023

Bekannt gemacht am 30. Mai 2023
Verlegung:
Die für den 27.07.2023 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 20.07.2023
um: 09.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 123

Beschluss vom 30. Mai 2023

Bekannt gemacht am 20. Juli 2023
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Danach gelangt eine Quote von ca. 18,2021 % zur Auszahlung.
Beschluss vom 20. Juli 2023

Bekannt gemacht am 24. August 2023
Schlussverteilung:
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Gesamtquote 18,2021 %
Beschluss vom 24. August 2023

Bekannt gemacht am 14. September 2023
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 14. September 2023
Ausdruck vom: 29.03.2024 13:43:49 MEZ