BG Graz-West (641), Aktenzeichen 311 S 41/21k
Schuldenregulierungsverfahren
03.01.1981
Bekannt gemacht am 24. März 2021
- Schuldner:
- Neuherz
- Vorname:
- Franz
Eggenberger Gürtel 73/2/51
8020 Graz
Gebdat: 03.01.1981
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.03.2021
Anmeldungsfrist: 20.05.2021
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Tagsatzung:
- Datum: 10.06.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 119/1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 2,66 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 2,66 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,266 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Hinweis für die Bank: Der Schuldner ist berechtigt, bis auf Widerruf über das Girokonto sowie das Sparbuch bei der UniCredit Bank Austria AG frei zu verfügen (KEINE Kontosperre!).
Beschluss vom 24. März 2021
Bekannt gemacht am 10. Juni 2021
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 100 % ihrer Forderungen innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans in 10 gleichlautenden halbjährlichen Teilquoten; die 1. Teilquote ist fällig innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
- Bestätigung:
- Der am 10.06.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 10. Juni 2021
Bekannt gemacht am 28. Juni 2021
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 27.06.2026
Beschluss vom 28. Juni 2021
Ausdruck vom: 29.03.2024 14:53:20 MEZ