BG Graz-Ost (631), Aktenzeichen 243 S 117/19d
Schuldenregulierungsverfahren
23.04.1965
Bekannt gemacht am 7. August 2019
- Schuldner:
- Pinter-Sailler
- Vorname:
- Marion
Dr. Robert Sieger Straße 17/2
8010 Graz
Gebdat: 23.04.1965
vertr.d.d.Schuldnerberatung Steiermark GmbH, Annenstr.47, 8020 Graz
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.08.2019
Anmeldungsfrist: 13.09.2019
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner ist bis auf Widerruf berechtigt nur über sein Konto frei zu verfügen.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Tagsatzung:
- Datum: 10.10.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi.-Nr.219/II.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Quote von 36,52 %; 10 Teilquoten zu je 3,652 %
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Es ist ein Hauptverfahren iS der EU-Insolvenzverordnung.
Beschluss vom 7. August 2019
Bekannt gemacht am 9. Oktober 2019
- Text:
- Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des geänderten Zahlungsplanvorschlags: 23,46 % in 10 Teilquoten zu je 2,346 % (halbjährlich)
Beschluss vom 9. Oktober 2019
Bekannt gemacht am 10. Oktober 2019
- Tagsatzung:
- Datum: 07.11.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 219/II. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Quote von 24 %;10 Teilquoten zu je 2,4 %
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 10. Oktober 2019
Bekannt gemacht am 7. November 2019
- Bestätigung:
- Der am 07.11.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Quote beträgt 24,5 % , zahlbar in 10 Teilquoten zu je 2,45 %;die 1.Teilquote ist nach 6 Monaten ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplanes fällig,die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 7. November 2019
Bekannt gemacht am 25. November 2019
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.11.2024
Beschluss vom 22. November 2019
Bekannt gemacht am 2. Juni 2020
- Text:
- Antrag auf Stundung Zahlungsplanraten:
die 1. Halbjahresrate für 6 Monate zu stunden - Beginn mit 21.11.2020;
Die Gläubiger werden aufgefordert, sich binnen 14 Tagen zu dem Antrag zu äußern. Im Fall der Nichtäußerung ist Zustimmung anzunehmen.
Beschluss vom 2. Juni 2020
Bekannt gemacht am 26. Juni 2020
- Text:
- Die Stundung der ersten Zahlungsplanrate wird bewilligt, sodass die letzte Teilquote am 21.5.2025 fällig wird.
Beschluss vom 23. Juni 2020
Bekannt gemacht am 13. Juli 2020
- Text:
- Die Stundung der Zahlungsplanrate ist rechtskräftig.
- Zahlungsplan:
- ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 21.05.2025
Beschluss vom 13. Juli 2020
Bekannt gemacht am 10. Dezember 2021
- Übernahme:
- Das Schuldenregulierungsverfahren wird infolge Nichtigkeit des Zahlungsplans wieder aufgenommen.
- Tagsatzung:
- Datum: 03.03.2022
um: 09.15 Uhr
Ort: Zimmer 219, II. Stock
neuerliche Abstimmung über geänderten Zahlungsplan gemäß § 198 (1) IO
Zahlungsplanvorschlag: 11,17 % in 5 Teilquoten zu je 2,234 % (halbjährlich)
Beschluss vom 9. Dezember 2021
Bekannt gemacht am 3. März 2022
- Bestätigung:
- Der am 03.03.2022 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Nach neuerlicher Abstimmung gemäß § 198 IO:
Die Quote beträgt 11,17 %, zahlbar in 5 Teilquoten zu je 2,234 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplans fällig; die weiteren 4 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 3. März 2022
Bekannt gemacht am 18. März 2022
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.09.2024
Beschluss vom 18. März 2022
Ausdruck vom: 19.04.2024 21:12:36 MESZ