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17.05.1974

Bekannt gemacht am 12. September 2019
Schuldner:
Hinteregger
Vorname:
Walter
Karl-Heinrich-Waggerl-Gasse 10/3
8435 Wagna
Gebdat: 17.05.1974
vertreten durch:
Gerngross & Köck
Rechtsanwälte
Hauptstraße 31, 8141 Premstätten
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.09.2019
Anmeldungsfrist: 06.11.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 20.11.2019
um: 09.30 Uhr
Ort: BG Leibnitz
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 12,90% ihrer Forderungen, zahlbar in 10 gleich großen Teilquoten zu je 1,29%, wobei die erste Teilquote innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes bzw. Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens fällig ist, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate nach der Fälligkeit der letzten Teilquote. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Der/Die Schuldner/Schuldnerin, dem/der die Eigenverwaltung zusteht, ist berechtigt über die Eingänge auf seinem/ihrem Bezugs-/Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 12. September 2019

Bekannt gemacht am 20. November 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten insgesamt 17 % ihrer Forderungen, zahlbar in 10 gleich großen Teilquoten zu je 1,7 %, wobei die erste Teilquote innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes bzw. Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens fällig ist, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate nach der Fälligkeit der letzten Teilquote. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 20.11.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 20. November 2019

Bekannt gemacht am 8. Jänner 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 08.01.2025
Beschluss vom 8. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 18. Mai 2020
Text:
Der Schuldner beantragt auf Grund Kurzarbeit die erste Rate, die am 20.5.2020 fällig wäre, um ein halbes Jahr zu stunden
(§ 11 2. COVID - 19 - Ju BG)
Beschluss vom 18. Mai 2020

Bekannt gemacht am 29. Mai 2020
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten wird bewilligt.

Wesentlicher Inhalt: Die erste Rate, die am 20.05.2020 (richtig: 08.06.2020) an die Insolvenzgläubiger zur Zahlung fällig wäre, wird um sechs Monate verlängert (§ 11 2. COVID-19-JuBG, BGBl I 24/2020). Die erste Teilquote ist somit am 20.11.2020 (richtig: 08.12.2020) an die Insolvenzgläubiger auszuschütten.
Beschluss vom 29. Mai 2020

Bekannt gemacht am 26. Juni 2020
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten ist rechtskräftigt
Zahlungsplan:
ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 08.07.2025
Beschluss vom 26. Juni 2020

Bekannt gemacht am 15. Oktober 2020
Text:
Antrag gemäß § 11 2.COVID-19JuBG (BGBL I 24/2020) :

Der Schuldner beantragt die Stundung der Zahlungsplanraten für einen Zeitraum von weiteren 6 Monaten.
Beschluss vom 14. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 3. Dezember 2020
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten um weitere drei Monate wird bewilligt. Das Mehrbegehren um Stundung von noch weiteren drei Monate wird abgewiesen.
Wesentlicher Inhalt: Die erste Rate, die am 08.12.2020 an die Insolvenzgläubiger zur Zahlung fällig wäre, wird um drei Monate verlängert (§ 11 2. COVID-19-JuBG, BGBl I 24/2020). Die erste Teilquote ist somit am 08.03.2021 an die Insolvenzgläubiger auszuschütten.
Beschluss vom 3. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 11. Jänner 2021
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten ist rechtskräftig.
Zahlungsplan:
ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 08.10.2025
Beschluss vom 11. Jänner 2021
Ausdruck vom: 20.04.2024 06:41:04 MESZ