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25.02.1975

Bekannt gemacht am 14. Dezember 2016
Schuldner:
Halb
Vorname:
Hans Günther
Leitersdorf 101
8330 Feldbach
Gebdat: 25.02.1975
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 14.12.2016
Anmeldungsfrist: 21.01.2017
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner ist bis auf Widerruf berechtigt über das Gehaltskonto bei BAWAG PSK frei zu verfügen.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 01.02.2017
um: 09.30 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Part.
1. Gläubigerversammlung

Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvensgläubiger erhalten insgesamt 30,23 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 3,023 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 14. Dezember 2016

Bekannt gemacht am 25. Jänner 2017
Text:
Die für den 1.2.2017, um 9:30 Uhr anberaumte Tagsatzung findet nicht statt.
Der neue Termin ist der: 28.3.2017, 9:00 Uhr bis 9:30 (im Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Parterre).
Beschluss vom 25. Jänner 2017

Bekannt gemacht am 10. März 2017
Text:
Neuer Termin !!!
Die für den 28.3.2017, 9.00 Uhr, anberaumte Tagsatzung findet nicht statt.
Der neue Termin ist der 5.4.2017, 8.45 Uhr bis 9.10 Uhr (im Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Parterre).
Beschluss vom 9. März 2017

Bekannt gemacht am 25. Jänner 2018
Tagsatzung:
Datum: 07.03.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VS A/Parterre
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

sowie Entscheidung über die Liegenschafthälfte EZ 629 G 62006 Gießelsdorf
Beschluss vom 23. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 6. März 2018
Masseverwalter:
ASCHMANN & PFANDL Partnerschaft von Rechtsanwälten GmbH
Herrengasse 28
8010 Graz
Tel.: 0316/82 00 80, Fax: 0316/82 00 80 20
E-Mail: office@aschmann-pfandl.at
Beschränkter Geschäftskreis des Masseverwalters:
Tätigkeit des Masseverwalters: Verwertung der Liegenschaftshälfte EZ 629 KG 62006 Gießelsdorf.
Beschluss vom 26. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 17. Mai 2018
Text:
Der Kaufvertrag vom 22.03.2018 bezüglich des Hälfteanteiles B-LNR 1 an der Liegenschaft EZ 629, KG 62006 Gießelsdorf wird mit Beschluss vom 16.05.2018 insolvenzgerichtlich genehmigt.
Beschluss vom 16. Mai 2018

Bekannt gemacht am 17. Oktober 2018
Tagsatzung:
Datum: 24.10.2018
um: 08.30 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 18/Parterre
Schlussrechnungstagsatzung

Verteilungstagsatzung
u.a. zur Meistbotsverteilung des Meistbots von EUR 2.500,00

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 30,23 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 3,023 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 15. Oktober 2018

Bekannt gemacht am 8. Oktober 2019
Tagsatzung:
Datum: 22.11.2019
um: 08.45 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VS A/Parterre
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 35,33 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 3,533 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 8. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 20. Juli 2020
Tagsatzung:
Datum: 11.09.2020
um: 09.10 Uhr
Ort: Verhandlungssaal A/Parterre
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 46,19 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
12 Teilquoten zu je 3,849 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 11 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 20. Juli 2020

Bekannt gemacht am 11. September 2020
Bestätigung:
Der am 11.09.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten 46,19 % ihrer Forderung in 12 Teilquoten zu je 3,849 %. Die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Beschluss vom 11. September 2020

Bekannt gemacht am 6. Oktober 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 26.09.2026
Der Beschluss über die Bestätigung des Zahlungsplans ist rechtskräftig seit 26.9.2020.
Beschluss vom 6. Oktober 2020
Ausdruck vom: 19.04.2024 00:23:04 MESZ