zur Navigation
29.08.1976 früherer NameOkonkwoRoswitha früherer NameAmezarRoswitha früherer NameLarcherRoswitha

Bekannt gemacht am 23. September 2019
Schuldner:
Chikelu-Larcher
Vorname:
Roswitha
Bahnhofplatz 2/EG/3
8770 St. Michael in Obersteiermark
Gebdat: 29.08.1976
Text:
Schuldnervertreter: Schuldnerberatung Steiermark GmbH, Annenstraße 47, 8020 Graz
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.09.2019
Anmeldungsfrist: 23.12.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über die vom Drittschuldner Arbeitsmarktservice Leoben, Vordernberger Straße 10, 8700 Leoben auf das Gehaltskonto IBAN: AT86 4477 0355 4755 0002, BIC: VBOEATWWGRA bei der Bank Volksbank Steiermark AG, Schmiedgasse 31, 8010 Graz überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Tagsatzung:
Datum: 22.01.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 138 / 1. Stock
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 5,46 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
5,46 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,546 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 23. September 2019

Bekannt gemacht am 11. Dezember 2019
Schuldner:
Chikelu-Larcher
Vorname:
Roswitha
Früherer Name: Okonkwo, Roswitha
Früherer Name: Amezar, Roswitha
Früherer Name: Larcher, Roswitha
Bahnhofplatz 2/EG/3
8770 St. Michael in Obersteiermark
Gebdat: 29.08.1976
Beschluss vom 11. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 20. Jänner 2020
Text:
Neue Adresse der Schuldnerin: Murplatz 2 in 8770 Leoben
Beschluss vom 20. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 22. Jänner 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 11 % ihrer Forderungen in 10 gleich großen Halbjahresraten, beginnend mit 22.7.2020, die weiteren Teilquoten jeweils bis zum 22.1. und 22.7. der Folgejahre, die letzte Teilquote bis zum 22.1.2025. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 22.01.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 22. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 19. Februar 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 22.01.2025
Beschluss vom 19. Februar 2020
Ausdruck vom: 24.04.2024 17:37:29 MESZ