BG Bruck an der Mur (600), Aktenzeichen 9 S 1/20k
Schuldenregulierungsverfahren
18.04.1981
Bekannt gemacht am 28. Jänner 2020
- Schuldner:
- Rottensteiner
- Vorname:
- Stefan
Bergstrasse 29/1
8600 Bruck an der Mur
Gebdat: 18.04.1981
- Text:
- vertreten durch Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstrasse 47
8020 Graz
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.01.2020
Anmeldungsfrist: 30.03.2020
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Text:
- Der Schuldner ist berechtigt, über die vom Drittschuldner Boehlerit GmbH & Co KG, Werk-VI-Strasse 100, 8605 Kapfenberg auf das Gehaltskonto AT66 2011 2498 3281 3600 bei der "Die Zweite Sparkasse" überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
- Tagsatzung:
- Datum: 28.04.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Bruck a.d. Mur, VH II, Erdgeschoß
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 30 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
30 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans, 10 Teilquoten zu je 3,0 %, die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 28. Jänner 2020
Bekannt gemacht am 23. April 2020
- Text:
- modifizierter Zahlungsplan:
15,3 % innerhalb von 60 Monaten, in 10 gleichlautenden halbjährlichen Teilquoten
Beschluss vom 23. April 2020
Bekannt gemacht am 28. April 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: 20,5 % in 10 halbjährlichen Teilquoten, die ersten 2 Teilquoten zu je 1,53 %, die restlichen 8 Teilquoten zu je 2,18 %
- Bestätigung:
- Der am 28.04.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 28. April 2020
Bekannt gemacht am 18. Mai 2020
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 28.04.2025
Beschluss vom 18. Mai 2020
Ausdruck vom: 18.04.2024 20:26:46 MESZ