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21.07.1964

Bekannt gemacht am 27. Jänner 2020
Schuldner:
Lupert
Vorname:
Alfred
Steinmetz
Aufeldgasse 2/1
8292 Neudau
Gebdat: 21.07.1964
Text:
Schuldnervertreter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH.
Annenstraße 47, 8020 Graz
Tel: 0316/ 372507
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.01.2020
Anmeldungsfrist: 02.04.2020
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 23.04.2020
um: 09.15 Uhr
Ort: Zimmer 102, 1.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 0,56 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
0,56 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,056 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Hinweis für die Bank: Der Schuldner ist berechtigt, bis auf Widerruf über das Girokonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä)
Beschluss vom 27. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 25. März 2020
Verlegung:
Die für den 23.04.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 18.06.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 101, 1.Stock

Beschluss vom 25. März 2020

Bekannt gemacht am 29. April 2020
Text:
M I T T E I L U N G
M A S K E N P F L I C H T !

In gegenständlicher Insolvenzsache wird bezugnehmend auf die für den 18. Juni 2020, 09:00, Zimmer 101 bei diesem Gericht anberaumte Tagsatzung auf die bestehende
Maskenpflicht wie nachstehend hingewiesen.

Im Bezirksgericht Fürstenfeld ist zur Verhinderung der weiteren Verbreitung der SARS-CoV-2-Pandemie das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken verpflichtend!
Eine solche Maske ist mitzubringen.
Sollten Sie über keine Maske verfügen, ist ein Tuch oder ein Schal für die Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.

Da das Bezirksgericht Fürstenfeld nur über ein beschränktes Kontingent an Masken verfügt, wird um Verständnis ersucht, dass eine Ausgabe von Masken nicht garantiert werden kann.

R I S I K O G R U P P E !
Sollten Sie der Risikogruppe angehören, haben Sie dies umgehend unter Vorlage eines ärztlichen Attestes dem Gericht bekannt zu geben, andernfalls eine Nichtteilnahme an der Tagsatzung nicht entschuldigt ist.

ACHTUNG!
Wird Personen, die sich weigern einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, der Zugang verweigert, gehen Säumnisfolgen in diesem Fall zu ihren Lasten. Es ist auch zu sämtlichen Personen im Gerichtsgebäude ein ausreichender Abstand von zumindest 1 Meter einzuhalten.
Beschluss vom 29. April 2020

Bekannt gemacht am 18. Juni 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH

Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
E-Mail: asb@asb-gmbh.at
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 18.06.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 18. Juni 2020

Bekannt gemacht am 13. Juli 2020
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 10. Juli 2020
Ausdruck vom: 20.04.2024 04:22:13 MESZ