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17.06.1961

Bekannt gemacht am 2. Juni 2020
Schuldner:
Franek
Vorname:
Johannes
Kirchengasse 6
8661 Wartberg im Mürztal
Gebdat: 17.06.1961
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Schuldnervertreter
Mag. Michaela Wickl
8020 Graz, Annenstraße 47
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.06.2020
Anmeldungsfrist: 30.07.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 18.08.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Saal A, 2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 14,45 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
14,45 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 1,445 %, die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
HINWEIS FÜR DIE BANK:
Der Schuldner ist berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Girokonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä).
Beschluss vom 2. Juni 2020

Bekannt gemacht am 30. Juni 2020
Verlegung:
Die für den 18.08.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 18.08.2020
um: 11.15 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Saal A, 2. Stock

Beschluss vom 30. Juni 2020

Bekannt gemacht am 18. August 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband
Treuhänder
als Treuhänder
1041 Wien, Schleifmühlgasse 2
Tel.: (01)5 04 100-0, Fax: 5 04 100-1522
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 18.08.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 18. August 2020

Bekannt gemacht am 8. September 2020
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 8. September 2020
Ausdruck vom: 20.04.2024 15:23:58 MESZ