zur Navigation
19.09.1986

Bekannt gemacht am 17. Mai 2018
Schuldner:
Höllinger
Vorname:
Walter Friedrich
Angestellter
Griesmühlweg 14/9
4111 Walding
Gebdat: 19.09.1986
Masseverwalter:
Dr. Eva-Katrin MEUSBURGER-STREICHER Rechtsanwältin
Stelzhamerstraße 12/3
4020 Linz
Tel.: 0732/ 60 20 80-0, Fax: 0732/602080-20
E-Mail: iv-meusburger@d-ra.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 18.05.2018
Anmeldungsfrist: 25.06.2018
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 16.07.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 216/2. Stock
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten jene Quote, die sich ergibt, aus einem monatlichen Betrag von EUR 300,00 (14x jährlich) über einen Zeitraum von 5 Jahren, derzeit ca. 7 %.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 17. Mai 2018

Bekannt gemacht am 16. Juli 2018
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 15 %, zahlbar in 5 jährlichen Raten, wobei die erste Rate 1 % beträgt und am 16. Juli 2019 fällig ist, die weiteren 4 gleichen jährlichen Raten von je 3,5 %, jeweils zum 16. Juli der Jahre 2020 bis 2023 fällig sind. Es wird das absolute Wiederaufleben vereinbart.
Der Schuldner/Die Schuldnerin hat die Masseforderungen bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplans bis 01. Februar 2019 zu zahlen.

Bestätigung:
Der am 16.07.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 16. Juli 2018

Bekannt gemacht am 10. August 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 16.07.2023
Beschluss vom 9. August 2018

Bekannt gemacht am 18. März 2019
Text:
Der Zahlungsplan ist nichtig, da die Masseforderungen trotz Aufforderung unter Einräumung einer Nachfrist nicht bezahlt wurden (§ 196 Abs 2 IO).
Beschluss vom 18. März 2019
Ausdruck vom: 29.03.2024 16:00:35 MEZ