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447278m

Bekannt gemacht am 24. August 2021
Firmenbuchnummer:
FN 447278m
Schuldner:
AVM Gastro OG
Badener Straße 12
2700 Wiener Neustadt
FN 447278m
Masseverwalter:
STANGL Edwin Mag.
Allerheiligengasse 10
2700 Wiener Neustadt
Tel.: 02622/84 7 14, Fax: 02622/84 7 14-22
E-Mail: anwaelte@stangl-ferstl.com
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.08.2021
Anmeldungsfrist: 28.10.2021
Tagsatzung:
Datum: 11.11.2021
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 34
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung


"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.

Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden."
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Beschluss vom 24. August 2021

Bekannt gemacht am 2. September 2021
Text:
Vollmachtsbekanntgabe des Schuldnervertreters:

Mag. Kurt Kulac
Kaiserfeldgasse 27/IV
8010 Graz
Beschluss vom 1. September 2021

Bekannt gemacht am 17. November 2021
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 11. November 2021

Bekannt gemacht am 25. Jänner 2022
Tagsatzung:
Datum: 17.03.2022
um: 13.15 Uhr
Ort: Zimmer 34
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % zahlbar innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes.
Schlussrechnungstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Der GF der Schuldnerin hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen gilt.
Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.

"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.

Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden."
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Beschluss vom 25. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 21. März 2022
Tagsatzung:
Datum: 19.05.2022
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 34
erstreckte Sanierungsplantagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Prüfungstagsatzung

Der GF der Schuldnerin hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen gilt.
Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.

"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.

Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden."
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Beschluss vom 17. März 2022

Bekannt gemacht am 6. Mai 2022
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 6. Mai 2022

Bekannt gemacht am 19. Mai 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 40 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, wobei das Erfordernis hiefür einschließlich des Erfordernisses für sämtliche offenen Masseverbindlichkeiten bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis spätestens 14.07.2022 beim Masseverwalter zu erlegen ist, weitere Quoten von 5 % binnen 6, sowie jeweils 10 % binnen 12, 18 und 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. Das Respiro beträgt 14 Tage.

Beschluss vom 19. Mai 2022

Bekannt gemacht am 15. Juli 2022
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 17.05.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 40 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, weitere Quoten von 5 % binnen 6, sowie jeweils 10 % binnen 12, 18 und 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. Das Respiro beträgt 14 Tage.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 14. Juli 2022

Bekannt gemacht am 5. August 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 16.05.2024
Beschluss vom 30. Juli 2022
Ausdruck vom: 25.04.2024 18:39:47 MESZ