BG Feldbach (620), Aktenzeichen 15 S 25/17p
Schuldenregulierungsverfahren
10.10.1954
Bekannt gemacht am 8. November 2017
- Schuldner:
- Schachner
- Vorname:
- Renate
Lehrerin
Rudolf Hans Bartsch Straße 10/3
8480 Mureck
Gebdat: 10.10.1954
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 08.11.2017
Anmeldungsfrist: 10.01.2018
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Text:
- Wichtiger Hinweis für die Bank der Schuldnerin: Die Schuldnerin ist berechtigt, über sein Konto und sein Sparkonto frei zu verfügen!
- Tagsatzung:
- Datum: 24.01.2018
um: 09.50 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, Zimmer 18/Parterre
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 31,88 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
31,88 % innerhalb von 3 Jahren ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtechtes; 36 Teilquoten zu je 0,8855 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes fällig, die weiteren Teilquoten jeweils 1 Monat danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 8. November 2017
Bekannt gemacht am 25. Jänner 2018
- Schuldner:
- Schachner
- Vorname:
- Renate
Lehrerin
Rudolf Hans Bartsch Straße 10/3
8480 Mureck
Gebdat: 10.10.1954
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 50 % zahlbar in 6 Teilquoten zu je 8,333 % die erste Quote ist innerhalb von 6 Monaten ab Erlöschen der vertraglichen Pfandrechte fällig, die weiteren Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
- Bestätigung:
- Der am 24.01.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 24. Jänner 2018
Bekannt gemacht am 14. Februar 2018
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.11.2022
Beschluss vom 14. Februar 2018
Bekannt gemacht am 12. April 2018
- Text:
- Nachtragsverteilung mit Beschluss vom 12.3.2018 in Höhe von 0,6187 % sowie Berichtigung der Kosten der Gläubigerschutzverbände aus dem Massegeld.
Beschluss vom 12. März 2018
Bekannt gemacht am 28. Februar 2020
- Tagsatzung:
- Datum: 17.04.2020
um: 08.55 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VS A/Parterre
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 33,48 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
33,48 % innerhalb von 3 Jahren ab Wegfall des vertraglichen Pfandrechtes (November 2019); 6 Teilquoten zu je 5,58 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Wegfall des vertraglichen Pfandrechtes fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 28. Februar 2020
Bekannt gemacht am 19. März 2020
- Abberaumung:
- Die für den 17.04.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 17. März 2020
Bekannt gemacht am 14. Mai 2020
- Tagsatzung:
- Datum: 05.06.2020
um: 08.10 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VSA/Parterre
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 33,48 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
33,48 % innerhalb von 3 Jahren ab Wegfall des vertraglichen Pfandrechtes (November 2019); 6 Teilquoten zu je 5,58 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Wegfall des vertraglichen Pfandrechtes fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.
Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 14. Mai 2020
Bekannt gemacht am 3. Juni 2020
- Text:
- Die Schudlnerin hat nachstehenden Zahlungsplanvorschlag vorgelegt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten 44,64 % ihrer Forderung innerhalb von 4 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes in 8 Teilquoten zu je 5,58 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 7 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 3. Juni 2020
Bekannt gemacht am 5. Juni 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 47 % ihrer Forderung innerhalb von 4 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes in 8 Teilquoten zu je 5,875 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 7 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 5. Juni 2020
Bekannt gemacht am 8. Juni 2020
- Bestätigung:
- Der am 05.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 8. Juni 2020
Bekannt gemacht am 26. Juni 2020
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 23.06.2024
Der Beschluss über die Bestätigung des Zahlungsplans ist rechtskräftig seit 23.6.2020 .
- Zahlungsplan:
- ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 23.06.2024
Beschluss vom 26. Juni 2020
Ausdruck vom: 20.04.2024 01:17:46 MESZ