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200145g

Bekannt gemacht am 13. Juli 2022
Firmenbuchnummer:
FN 200145g
Schuldner:
Baumeister Lahofer Ges.m.b.H.
Industriestraße 7
2120 Wolkersdorf im Weinviertel
FN 200145g
Masseverwalter:
HAMPEL Georg Mag.
Landstr. Hauptstr. 1a,Ebene 07,Top 09
1030 Wien
Tel.: 01/212 55 00, Fax: 01/212 55 00 5
E-Mail: office.wien@ulsr.at
Masseverwalterstellvertreter:
KAHRER Katharina Mag.
Landstraßer Hauptstraße 1a/7/9
1030 Wien
Tel.: 01/212 5500, Fax: 01/212 55005
E-Mail: office.wien@ulsr.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.07.2022
Anmeldungsfrist: 18.08.2022
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 01.09.2022
um: 10.30 Uhr
Ort: Saal 5, EG
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 06.10.2022
um: 08.30 Uhr
Ort: Saal 5, EG
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen binnen zwei Jahren.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 13. Juli 2022

Bekannt gemacht am 4. August 2022
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
2. Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2
3. Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4
4. Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen NÖ, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1
5. Finanzprokuratur; 1010 Wien, Singerstraße 17-19

Beschluss vom 4. August 2022

Bekannt gemacht am 1. September 2022
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 1. September 2022

Bekannt gemacht am 7. Oktober 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt:
7 % Barquote bis 25.10.2022, weitere 7 % innerhalb eines Jahres ab rechtskräftiger Annahme des Sanierungsplanes und die restlichen 6 % binnen 2 Jahren ab rechtskräftiger Annahme des Sanierungsplanes.
Nur für den Fall der Auszahlung einer beantragten Förderung durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH bis 6.10.2024 erhalten die Insolvenzgläubiger die Unterstützungsleistung der COFAG (Verlustersatz I und II) jeweils bis zu einer Quote von weiteren 10 % ihrer Forderung, eine darüber hinaus ausbezahlter Unterstützungsbetrag durch die COFAG wird gleichzeitig zwischen den Insolvenzgläubigern und der Schuldnerin aufgeteilt ("Superquote").
Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote bis längstens 25.10.2022 beim Insolvenzverwalter festgesetzt.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 6. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 19. Oktober 2022
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 06.10.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht.
Text:
Treuhänder:
Mag. Georg Hampel, RA, 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 1a, Ebene 07, Top 09
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 18. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 7. November 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 06.10.2024
Beschluss vom 7. November 2022
Ausdruck vom: 25.04.2024 14:22:07 MESZ