BG Fürstenfeld (622), Aktenzeichen 19 S 17/21b
Schuldenregulierungsverfahren
25.11.1966
Bekannt gemacht am 28. Juni 2021
- Schuldner:
- Schwarz
- Vorname:
- Bernhard
Leitersdorf 61
8271 Bad Waltersdorf
Gebdat: 25.11.1966
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.06.2021
Anmeldungsfrist: 16.08.2021
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 30.08.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: EG, Verhandlungssaal 03
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Der Antragsteller bietet seinen Gläubigern eine Quote von 5 % zahlbar in 5-jährlichen Raten, wobei die erste Rate innerhalb von 12 Monaten nach Annahme des Zahlungsplans und die restlichen 4 Jahresraten jeweils ein Jahr danach zu leisten sind, an.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Lohn-Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 28. Juni 2021
Bekannt gemacht am 19. Oktober 2021
- Tagsatzung:
- Datum: 10.01.2022
um: 10.30 Uhr
Ort: EG, Verhandlungssaal 03
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 18. Oktober 2021
Bekannt gemacht am 3. Jänner 2022
- Tagsatzung:
- Datum: 10.01.2022
um: 10.30 Uhr
Ort: EG, Verhandlungssaal 03
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Der Antragsteller bietet seinen Gläubigern eine Quote von 5 % zahlbar in 5-jährlichen Raten, wobei die erste Rate innerhalb von 12 Monaten nach Annahme des Zahlungsplans und die restlichen 4 Jahresraten jeweils ein Jahr danach zu leisten sind, an.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Abschöpfungsplan
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Gerichtsverhandlung, welche Schutzvorschriften aktuell zu beachten sind. Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Sofern aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften eine Schutzmaske (z.B. FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz) im Gerichtsgebäude zu tragen ist, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nur mit Schutzmaske betreten. Sie werden ersucht, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Die Schutzmaske darf nur abgenommen werden, wenn das Entscheidungsorgan die Abnahme der Schutzmaske während der Verhandlung oder Vernehmung anordnet.
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 3. Jänner 2022
Bekannt gemacht am 10. Jänner 2022
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 5,00 % ihrer Forderungen in 5 jährlichen Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 12 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 4 Teilquoten jeweils 1 Jahr danach.
- Bestätigung:
- Der am 10.01.2022 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 10. Jänner 2022
Bekannt gemacht am 31. Jänner 2022
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 10.01.2026
Beschluss vom 31. Jänner 2022
Ausdruck vom: 19.04.2024 21:43:00 MESZ