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117055s

Bekannt gemacht am 16. Dezember 2019
Firmenbuchnummer:
FN 117055s
Schuldner:
Sanochemia Pharmazeutika AG
Boltzmanngasse 11
1090 Wien
FN 117055s
Standort: 2490 Neufeld an der Leitha, Landeggerstraße 7
Masseverwalter:
Dr. Stephan RIEL Rechtsanwalt
Landstraßer Hauptstraße 1/2
1030 Wien
Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33
E-Mail: kanzlei@riel.at
Masseverwalterstellvertreter:
Dr. Katharina WIDHALM-BUDAK Rechtsanwältin
Landstraßer Hauptstraße 1/2
1030 Wien
Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33
E-Mail: kanzlei@riel.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.12.2019
Anmeldungsfrist: 04.02.2020
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Tagsatzung:
Datum: 03.03.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi. 1614, 16. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Quote von 20 % ihrer Forderungen, zahlbar innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplans.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 16. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 27. Dezember 2019
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870
1120 Wien, Wagenseilgasse 7
2. Alpenländischer Kreditorenverband
1040 Wien, Schleifmühlgasse 2/2
3. Finanzprokuratur
1011 Wien, Singerstraße 17-19
4. HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG
3100 St. Pölten, Hypogasse 1
5. Arbeiterkammer Burgenland, Insolvenzschutzverband
7000 Eisenstadt, Wiener Straße 7

Beschluss vom 27. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 16. Jänner 2020
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
"Entwicklung"
"Nachtschicht"
"Tiermedizin"
Beschluss vom 16. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 3. März 2020
Unternehmen:
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur gänzlichen Befriedigung eine Quote in Höhe von 20 % ihrer Forderungen zahlbar wie folgt:
5 % binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, wobei als Bestätigungsvoraussetzungen einerseits diese Quote sowie sämtliche offenen fälligen Masseforderungen und andererseits einen Betrag von EUR 500.000,-- auf einem vom Masseverwalter noch einzurichtendes Sondermassekonto mit dem Verwendungszweck "Bezahlung von fälligen Masseforderungen gemäß § 152a IO" bis spätestens 21.4.2020 zu erlegen sind
5 % binnen 12 Monaten,
5 % binnen 18 Monaten und
5 % binnen 24 Monaten
jeweils ab Annahme des Sanierungsplans.

Beschluss vom 3. März 2020

Bekannt gemacht am 21. April 2020
Sanierungsplanbestätigung:
Dem am 03.03.2020 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt.
Beschluss vom 20. April 2020

Bekannt gemacht am 12. Mai 2020
Tagsatzung:
Datum: 27.05.2020
um: 08.40 Uhr
Ort: Zi. 1911, 19. Stock
Meistbotsverteilungstagsatzung
Text:
Grundbuch 30014 Neufeld/Leitha, EZ 79, 982, 1478
Beschluss vom 11. Mai 2020

Bekannt gemacht am 15. Mai 2020
Text:
Schließung des schuldnerischen Unternehmens mit Ausnahme des Unternehmensbereiches "Marktfreigabe"
Text:
In obiger Insolvenzsache erfolgt aufgrund der derzeit geltenden Notsituation und der damit verbundenen Beschränkung des Zutrittes von Parteien zum Gericht die Meistbotsverteilungstagsatzung zwar am ausgeschriebenen Tag, aber ausschließlich in schriftlicher Form. Ein Erscheinen bei Gericht hat weder durch den Schuldner selbst, noch seinen Vertreter, den Insolvenzverwalter, die Gläubigerschutzverbände oder Gläubiger selbst stattzufinden, dies aufgrund der angeordneten Einschränkung des Parteienverkehrs.
Jeder Gläubiger erhält daher ab sofort die Möglichkeit, seine Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich anzumelden. Dies ist aufgrund der bestehenden Sondersituation entweder durch Einbringung im elektronischen Rechtsverkehr, durch Fax an 01/51528631 oder durch Einbringung als E-Mail an den Funktionspostkasten beim Handelsgericht Wien (hgwien.team1.insolvenz@justiz.gv.at) möglich.
Die Forderung kann fristwahrend bis längstens 26.5.2020, 24.00 Uhr einlangend erfolgen.
Nicht bis zu diesem Zeitpunkt angemeldete Forderungen können nicht berücksichtigt werden, worauf unter einem hingewiesen wird.
Beschluss vom 15. Mai 2020

Bekannt gemacht am 29. September 2020
Tagsatzung:
Datum: 20.10.2020
um: 11.10 Uhr
Ort: Zi Nr. 1610, 16. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 29. September 2020

Bekannt gemacht am 23. Dezember 2020
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
"Marktfreigabe"
Beschluss vom 23. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 11. März 2021
Text:
Das gegenständliche Sanierungsverfahren wird infolge rechtskräftiger Versagung der Bestätigung des
Sanierungsplans am 20.4.2020 in ein Konkursverfahren abgeändert.
Beschluss vom 11. März 2021

Bekannt gemacht am 6. Dezember 2021
Tagsatzung:
Datum: 20.01.2022
um: 09.00 Uhr
Ort: ZiNr. 1610, 16. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zwischenverteilungstagsatzung
Text:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %.
Beschluss vom 30. November 2021

Bekannt gemacht am 20. Jänner 2022
Zwischenverteilung:
Der Zwischenverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 20. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 4. Februar 2022
Text:
Die Genehmigung des Zwischenverteilungsentwurfes ist rechtskräftig.
Beschluss vom 4. Februar 2022

Bekannt gemacht am 11. Jänner 2023
Tagsatzung:
Datum: 15.02.2023
um: 10.25 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 11. Jänner 2023

Bekannt gemacht am 15. Februar 2023
Tagsatzung:
Datum: 15.03.2023
um: 11.10 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock
Zwischenverteilungstagsatzung
Text:
Der vom Insolvenzverwalter vorgelegte Zwischenverteilungsentwurf sieht
eine Verteilungsquote von 3 % vor.
Beschluss vom 15. Februar 2023

Bekannt gemacht am 15. März 2023
Zwischenverteilung:
Der Zwischenverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 15. März 2023

Bekannt gemacht am 3. April 2023
Text:
Die Genehmigung des Zwischenverteilungsentwurfes ist rechtskräftig.
Beschluss vom 3. April 2023
Ausdruck vom: 20.04.2024 01:26:47 MESZ