LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 25/21h
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
311533m
Bekannt gemacht am 6. Juli 2021
- Firmenbuchnummer:
- FN 311533m
- Schuldner:
- Schweitzer Ladenbau GmbH
Ginzkeystraße 29
4600 Wels
FN 311533m
- Sanierungsverwalter:
- GEUSAU Günter Dr.
Kaiser-Josef-Platz 48/1. Stock
4600 Wels
Tel.: 07242/67 7 31, Fax: 07242/67 7 31-9
E-Mail: lawfirm@ra-geusau.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.07.2021
Anmeldungsfrist: 16.09.2021
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 29.07.2021
um: 11.00 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
- Tagsatzung:
- Datum: 30.09.2021
um: 13.30 Uhr
Ort: Saal 101
Prüfungstagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 30 %-ige Quote, zahlbar wie folgt:
12 % binnen 4 Wochen
6 % binnen 1 Jahr
6 % binnen 2 Jahren und
6 % binnen 3 Jahren,
je ab Annahme des Sanierungsplan, nicht jedoch vor Rechtskraft seiner Bestätigung.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben
schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 30 Tage beträgt.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Gläubiger und die Schuldnerin können in eine vom Sanierungsverwalter 14 Tage vor der
Sanierungsplantagsatzung allenfalls zu legende Rechnung (§ 176 Z4 IO) bei Gericht Einsicht
nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz
anbringen.
Beschluss vom 6. Juli 2021
Bekannt gemacht am 9. Juli 2021
- Eigenverwaltung:
- Dem Schuldner wird die Eigenverwaltung entzogen.
- Masseverwalter:
- GEUSAU Günter Dr.
Kaiser-Josef-Platz 48/1. Stock
4600 Wels
Tel.: 07242/67 7 31, Fax: 07242/67 7 31-9
E-Mail: lawfirm@ra-geusau.at
- Text:
- Die Schuldnerin hat ihren Sanierungsplanvorschlag modifiziert.
Wesentlicher Inhalt des neuen Sanierungsplanvorschlages ist:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %-ige Quote, zahlbar wie folgt:
5 % binnen 4 Wochen
5 % binnen 1 Jahr
5 % binnen 2 Jahren und
5 % binnen 3 Jahren,
je ab Annahme des Sanierungsplan, nicht jedoch vor Rechtskraft seiner Bestätigung.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben
schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 30 Tage beträgt.
Die für den 29.07.2021, 11.00 Uhr anberaumten Tagsatzungen bleiben aufrecht.
Beschluss vom 9. Juli 2021
Bekannt gemacht am 13. Juli 2021
- Text:
- Über Antrag des Masseverwalters wird die Schließung der Unternehmensbereiche
Buchhaltung und Vertrieb/Kroatien
b e w i l l i g t .
Beschluss vom 13. Juli 2021
Bekannt gemacht am 2. August 2021
- Text:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 29. Juli 2021
Bekannt gemacht am 1. Oktober 2021
- Text:
- Die Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom 30.09.2021 angenommen.
Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 20 %-ige Quote, zahlbar in 3 Raten
wie folgt:
10 % binnen 4 Wochen
5 % binnen 12 Monaten und weitere
5 % binnen 24 Monaten
je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des
Sanierungsverfahrens.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt
durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben
schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 30 Tage beträgt.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 30.09.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 20 %-ige Quote, zahlbar in 3
Raten wie folgt:
10 % binnen 4 Wochen
5 % binnen 12 Monaten und weitere
5 % binnen 24 Monaten
je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des
Sanierungsverfahrens.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern
erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben
schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 30 Tage beträgt.
Beschluss vom 30. September 2021
Bekannt gemacht am 20. Oktober 2021
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.09.2023
Beschluss vom 20. Oktober 2021
Ausdruck vom: 31.05.2023 17:47:10 MESZ