zur Navigation

Aktueller Schuldner: Andreas Pühringer, geborener Feiner

14.09.1982

Bekannt gemacht am 24. September 2019
Schuldner:
Pühringer
Vorname:
Andreas
Sievering 12
8661 Wartberg im Mürztal
Gebdat: 14.09.1982
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Schuldnervertreter
Mag. Michaela Wickl
8020 Graz, Annenstraße 47
Tel.: +43 316 372507
E-Mail: office@sbstmk.at
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.09.2019
Anmeldungsfrist: 25.11.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 09.12.2019
um: 09.30 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 219, 2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 15,00 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
15,00 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 1,5 %, die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto frei zu verfügen.
Beschluss vom 24. September 2019

Bekannt gemacht am 14. Oktober 2019
Text:
Neuer Zahlungsplan:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 29,05 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
29,05 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes; 10 Teilquoten zu je 2,905 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Schuldner:
Pühringer, geborener Feiner
Vorname:
Andreas
Sievering 12
8661 Wartberg im Mürztal
Gebdat: 14.09.1982
Beschluss vom 14. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 9. Dezember 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 29,05 %, zahlbar in 10 Teilquoten zu je 2,905 %, die erste Teilquote ist spätestens am 20.7.2020 fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 09.12.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 9. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 7. Jänner 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.01.2025
Beschluss vom 7. Jänner 2020
Ausdruck vom: 25.04.2024 19:39:51 MESZ