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01.04.1960

Bekannt gemacht am 19. Juni 2019
Schuldner:
Kinczel (vorm. Windbek auch Wimmer)
Vorname:
Edeltrud
Mitterweg 7/7
8753 Fohnsdorf
Gebdat: 01.04.1960
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.06.2019
Anmeldungsfrist: 05.09.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 19.09.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1,4 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
1,4 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,14 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Konto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, Georg-Coch-Platz 2, 1010 Wien, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 19. Juni 2019

Bekannt gemacht am 19. September 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH

Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 19.09.2019 eingeleitet.
Beschluss vom 19. September 2019

Bekannt gemacht am 9. Oktober 2019
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 9. Oktober 2019
Ausdruck vom: 29.03.2024 09:53:43 MEZ