BG Fürstenfeld (622), Aktenzeichen 19 S 48/20k
Schuldenregulierungsverfahren
30.03.1998
Bekannt gemacht am 13. November 2020
- Schuldner:
- Pöckl
- Vorname:
- Maximilian Ludwig
Grünfeldgasse 9/11
8230 Hartberg
Gebdat: 30.03.1998
- Text:
- Schuldnervertreter:
Mag. Dieter Reßler
Rechtsanwalt
Schildbach 111
8230 Hartberg
Tel: 03332 60 05 300
Fax: 03332 60 05 350
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.11.2020
Anmeldungsfrist: 30.12.2020
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Tagsatzung:
- Datum: 13.01.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: Zimmer 101, 1.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 17 % ihrer Forderungen. Die Zahlung der Quote erfolgt in 10 halbjährlichen Raten, die erste Rate ist binnen 6 Monaten ab Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens fällig, die weiteren Raten jeweils ein halbes Jahr danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Hinweis für die Bank: Der Schuldner ist berechtigt, bis auf Widerruf über das Girokonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä)
Beschluss vom 13. November 2020
Bekannt gemacht am 13. Jänner 2021
- Bestätigung:
- Der am 13.01.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 36,5 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
36,5 % innerhalb von 5 Jahren ab Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens ; 10 Teilquoten zu je 3,65 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 13. Jänner 2021
Bekannt gemacht am 3. Februar 2021
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 03.02.2026
Beschluss vom 3. Februar 2021
Ausdruck vom: 28.03.2024 16:49:50 MEZ