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17.07.1970

Bekannt gemacht am 10. Dezember 2018
Schuldner:
Enthaler
Vorname:
Nadja
Franz-Bruckner-Straße 29/2/9
8160 Weiz
Gebdat: 17.07.1970
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.12.2018
Anmeldungsfrist: 11.01.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 01.02.2019
um: 11.00 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 2.11, 2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 3,20 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
3,20 % innerhalb von 5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans in 10 gleichlautenden Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank: Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Girokonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 10. Dezember 2018

Bekannt gemacht am 1. Februar 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH

Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 01.02.2019 eingeleitet.
Beschluss vom 1. Februar 2019

Bekannt gemacht am 21. Februar 2019
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 20. Februar 2019

Bekannt gemacht am 9. April 2021
Text:
Der Beschluss vom 20.08.2019, worin gem. § 292a EO festgelegt wurde, dass monatlich nur ein Betrag von EUR 250,00 an den Treuhänder zu überweisen ist, wird gem. § 292c EO iVm § 292a EO iVm § 205 IO derart abgeändert, sodass dieser wie folgt zu lauten hat:
- Der unpfändbare Freibetrag nach § 291a EO wird gem. § 292a EO iVm § 205 IO um monatlich EUR 100,- erhöht.
Beschluss vom 8. April 2021

Bekannt gemacht am 21. Februar 2024
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 21. Februar 2024
Ausdruck vom: 19.04.2024 09:47:42 MESZ