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19.08.1977

Bekannt gemacht am 16. Februar 2021
Schuldner:
Caldaras
Vorname:
Mirela-Maria
Sajach 24/Top 3
8424 Gabersdorf
Gebdat: 19.08.1977
KFZ-Aufbereitung
Masseverwalter:
Mag. Jörg GRÖSSBAUER Rechtsanwalt
Hauptplatz 28
8430 Leibnitz
Tel.: +43 3452 83296 0, Fax: +43 3452 83296 20
E-Mail: office@ra-leibnitz.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.02.2021
Anmeldungsfrist: 30.03.2021
Text:
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten (Art 21 Abs 3 , 2. Covid-19 Gesetz).
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 8.4.2021, 10.00 Uhr einlangend beim Insolvenzverwalter bekanntzugeben.
Tagsatzung:
Datum: 13.04.2021
um: 11.00 Uhr
Ort: Videokonferenz
Berichts- und Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 16. Februar 2021

Bekannt gemacht am 22. Februar 2021
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 22. Februar 2021

Bekannt gemacht am 23. Februar 2021
Text:
Die für 13.4.2021 anberaumte Tagsatzung findet nur als Prüfungstagsatzung (nicht als Berichtstagsatzung) statt.
Beschluss vom 22. Februar 2021

Bekannt gemacht am 14. April 2021
Text:
Die Schuldnerin wird vertreten durch
Rechtsanwälte Gerngross & Köck
8141 Premstätten bei Graz, Hauptstraße 31
Beschluss vom 14. April 2021

Bekannt gemacht am 2. Juli 2021
Tagsatzung:
Datum: 20.07.2021
um: 10.15 Uhr
Ort: Videokonferenz
besondere Prüfungs-, Schlussrechnungs-, Verteilungs- und Zahlungsplantagsatzung
mit Beisatz:
Der Zahlungsplanvorschlag lautet im Wesentlichen wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1 % ihrer Forderungen, zahlbar in fünf gleich großen Teilquoten zu je 0,20 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 12 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes und rechtskräftiger Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens fällig. Die weiteren Teilquoten sind jeweils 12 Monate nach Bezahlung der ersten Teilquote zur Bezahlung fällig.
Text:
Laut Verteilungsentwurf können nicht einmal die Massegläubiger vollständig bedient werden, während die weiteren Gläubiger leer ausgehen.
Beschluss vom 1. Juli 2021

Bekannt gemacht am 20. Juli 2021
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Genehmigung des Schlussverteilungsentwurfs des MV (§ 47 IO)
Tagsatzung:
Datum: 31.08.2021
um: 11.45 Uhr
Ort: Videokonferenz
Erstreckung der Zahlungsplantagsatzung incl. Verhandlung über Abschöpfungsantrag

Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten (Art 21 Abs 3 , 2. Covid-19 Gesetz).
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 26.8.2021, 10.00 Uhr einlangend beim Insolvenzverwalter bekanntzugeben.
Beschluss vom 20. Juli 2021

Bekannt gemacht am 1. September 2021
Text:
Änderung des Zahlungsplanvorschlags:
Die Gläubiger erhalten 1 % der Forderungen zahlbar in 3 Teilquoten zu 0,33 %, 0,33 % und 0,34 %. Die erste Teilquote (0,33 %) ist binnen 12 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans zu bezahlen, wobei die Gläubiger 3/1, 3/3 und 3/4 die gesamte Quote bis 31.12.2021 erhalten; auszubezahlen durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans.
Die zweite Teilquote (0,33 %) sind binnen 24 Monaten und die dritte Teilquote (0,34 %) binnen 36 Monaten je ab Annahme des Zahlungsplans zu bezahlen.
Zahlungsplan:
Der geänderte Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt:
Die Gläubiger erhalten 1 % der Forderungen zahlbar in 3 Teilquoten zu 0,33 %, 0,33 % und 0,34 %. Die erste Teilquote (0,33 %) ist binnen 12 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans zu bezahlen, wobei die Gläubiger 3/1, 3/3 und 3/4 die gesamte Quote bis 31.12.2021 erhalten; auszubezahlen durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans.
Die zweite Teilquote (0,33 %) sind binnen 24 Monaten und die dritte Teilquote (0,34 %) binnen 36 Monaten je ab Annahme des Zahlungsplans zu bezahlen.
Beschluss vom 31. August 2021

Bekannt gemacht am 26. Jänner 2022
Bestätigung:
Dem am 31.08.2021 angenommenen Zahlungsplan wird die Bestätigung versagt.
Beschluss vom 25. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 11. Februar 2022
Tagsatzung:
Datum: 05.04.2022
um: 11.15 Uhr
Ort: Videokonferenz
Zahlungsplantagsatzung
mit Beisatz:
Der Zahlungsplanvorschlag lautet im Wesentlichen wie folgt:
Die Schuldnerin hat die restlichen Masseforderungen bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplans bis längstens 30.6.2022 zu zahlen.
Die Gläubiger erhalten 1 % der Forderungen zahlbar in 3 Teilquoten zu 0,33 %, 0,33 % und 0,34 %. Die erste Teilquote (0,33%) ist binnen 12 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans zu bezahlen, wobei die Gläubiger 3/1, 3/3 und 3/4 die gesamte Quote bis 30.6.2022 erhalten; auszubezahlen durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans. Die zweite Teilquote (0,33%) ist binnen 24 Monaten und die dritte Teilquote (0,34 %) binnen 36 Monaten je ab Annahme des Zahlunsplans zu bezahlen.
Text:
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten (Art 21 Abs 3 , 2. Covid-19 Gesetz).
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine e-mail Adresse bis spätestens 31.3.2022 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben.
Beschluss vom 10. Februar 2022

Bekannt gemacht am 5. April 2022
Text:
Die Schuldnerin erklärt folgende Änderung des Zahlungsplanvorschlags:
Die Gläubiger erhalten eine Quote von 1,05% der Forderungen. Die Gläubiger 3/1, 3/3 und 3/4 erhalten die gesamte Quote bis 30.06.2022. Die Gläubigerin 3/2 erhält die Quote in 36 Teilquoten zu 0,029%, gebinnend mit 01.07.2022.
Zahlungsplan:
Der geänderte Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt:
Die Gläubiger erhalten eine Quote von 1,05% der Forderungen. Die Gläubiger 3/1, 3/3 und 3/4 erhalten die gesamte Quote bis 30.06.2022. Die Gläubigerin 3/2 erhält die Quote in 36 Teilquoten zu 0,029%, gebinnend mit 01.07.2022.
Beschluss vom 5. April 2022

Bekannt gemacht am 13. Juli 2022
Text:
1.) Dem am 5.4.2022 angenommene Zahlungsplan wird die gerichtliche Bestätigung versagt.
2.) Der Antrag auf Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens wird abgewiesen, da dem Zahlungsplan nach § 195 Z 3 IO die Bestätigung versagt wurde (§ 201 Abs. 1 Z 5 IO).
Aufhebung:
Der Konkurs wird mangels Kostendeckung aufgehoben.
Beschluss vom 7. Juli 2022

Bekannt gemacht am 29. Juli 2022
Rekurs:
Gegen die Beschlüsse 27 S 8/21k-25 und 27 S 8/21k-26, je vom 7.7.2022 ist ein Rekurs eingelangt.
Beschluss vom 29. Juli 2022

Bekannt gemacht am 13. September 2022
Text:
I. Rekursverfahren 3 R 178/22d:

Dem Rekurs wird Folge gegeben.

Der Beschluss vom 7.Juli 2022, 27 S 8/21k-25, bleibt insoweit als unangefochten unberührt, als das Erstgericht dem von den Gläubigern am 5.April 2022 angenommenen Zahlungsplan die Bestätigung versagte (Punkt 1. des Beschlusses).

Im Übrigen, daher im Ausspruch über die Abweisung des Antrags auf Durchführung des Abschöpfungsverfahrens (Punkt 2. der Entscheidung), wird der Beschluss ersatzlos behoben.

Der Wert des Entscheidungsgegenstandes übersteigt EUR 30.000,00.

Der Revisionsrekurs gegen diese Entscheidung ist zulässig.

II. Rekursverfahren 3 R 179/22a:

Dem Rekurs wird Folge gegeben.

Der Beschluss vom 7.Juli 2022, 27 S 8/21k-26, mit dem das Erstgericht das Konkursverfahren mangels Vermögens gemäß § 123a IO aufhob, wird ersatzlos behoben.

Der Wert des Entscheidungsgegenstandes übersteigt EUR 30.000,00.

Der Revisionsrekurs gegen diese Entscheidung ist zulässig.
Beschluss vom 13. September 2022

Bekannt gemacht am 6. Oktober 2022
Tagsatzung:
Datum: 25.10.2022
um: 10.00 Uhr
Ort: Videokonferenz
Tagsatzung zur Verhandlung über den Abschöpfungsverfahrensantrag
Text:
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 20.10.2022, 10 Uhr, einlangend beim IV, bekanntzugeben.
Beschluss vom 5. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 25. Oktober 2022
Abschöpfungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Abschöpfungsplan zugrunde.
Text:
Das Insolvenzverfahren ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses gemäß § 200 Abs. 4 IO aufgehoben.
Beschluss vom 25. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 14. November 2022
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Beschluss vom 14. November 2022
Ausdruck vom: 24.04.2024 10:52:21 MESZ