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488409z 24.09.1988

Bekannt gemacht am 20. Juli 2021
Firmenbuchnummer:
FN 488409z
Schuldner:
Ladislau-Cosmin Bordi, Inhaber der Bordi's e.U.
Weingartenstraße 69
2214 Auersthal
FN 488409z, Gebdat: 24.09.1988
Masseverwalter:
LANG Michael Ludwig Mag.
Krugerstraße 13, 1. Stock
1010 Wien
Tel.: 01/513 44 34, Fax: 01/513 44 34 44
E-Mail: office@klh-law.at
Masseverwalterstellvertreter:
HERZER Wolfgang Mag.
Krugerstraße 13
1010 Wien
Tel.: 01/513 44 34, Fax: 01/513 44 34 44
E-Mail: office@klh-law.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 21.07.2021
Anmeldungsfrist: 15.09.2021
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 29.09.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Text:
Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden sondern als Videokonferenz abgehalten werden. Für diesen Zugang müssen Sie nicht Ihr Haus verlassen. Jede*r Verfahrensbeteiligte*r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter*in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. Es wird empfohlen sich rechtzeitig mit dem ZOOM-Videokonferenzsystem vertraut zu machen.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter*in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird im Hinblick auf die pandemiebedingte Sondersituationempfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.
Für Gläubiger, die in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lokalisiert sind, steht die Möglichkeit zur Forderungsanmeldung im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) mittels ihrer nationaler eID nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG, ABl. Nr. L 257/73 vom 28. August 2014 (eIDAS-VO) nach EU-login via portal.justiz.gv.at offen, falls dies dort national umgesetzt ist.



Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm §§ 252, 74 Abs 1 Zi 6 IO).
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 20. Juli 2021

Bekannt gemacht am 9. August 2021
Schuldner:
Ladislau-Cosmin Bordi, Inhaber der Bordi's e.U.
Hauptstraße 32
2122 Münichsthal
FN 488409z, Gebdat: 24.09.1988
neue Geschäfts- und Wohnanschrift
Beschluss vom 9. August 2021

Bekannt gemacht am 29. September 2021
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Text:
Dem Schuldner wird eine Frist bis 13.10.2021 zur Einbringung eines Sanierungsplanvorschlags eingeräumt.
Beschluss vom 29. September 2021

Bekannt gemacht am 2. November 2021
Tagsatzung:
Datum: 01.12.2021
um: 15.00 Uhr
Ort: Videokonferenz
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 25%-ige Quote, zahlbar innerhalb von drei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Der Insolvenzverwalter erachtet diese Quote als angemessen und nicht offensichtlich unerfüllbar.
Beschluss vom 2. November 2021

Bekannt gemacht am 2. Dezember 2021
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 25 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 5 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 4 % binnen 10, 18, 24, 30 und 36 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung. Zusätzlich erhalten die Insolvenzgläubiger allenfalls eine Superquote aus der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Projekt One Immobilien GmbH (LG Korneuburg 36 S 102/21y). Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Masse- und Verfahrenskosten bis längstens 15.12.2021 beim Insolvenzverwalter festgesetzt.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 1. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 20. Dezember 2021
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 01.12.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 20. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 31. Jänner 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.12.2024
Beschluss vom 28. Jänner 2022
Ausdruck vom: 25.04.2024 22:51:22 MESZ