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Bekannt gemacht am 5. November 2021
Schuldner:
EYEMAXX Real Estate AG
Feuerwehrstraße 17
2333 Leopoldsdorf
FN und Gebdat: keine Angaben
weitere Geschäftsanschrift:
D-63741 Aschaffenburg, Weichertstraße 5
Registrierung: HRB 11755 Handelsregister B des Amtsgerichtes D-Aschaffenburg
EUID: DED4102V.HRB11755
Masseverwalter:
REISCH Ulla Mag.Dr.
Landstr. Hauptstr. 1a,Ebene 07,Top 09
1030 Wien
Tel.: 01/212 55 00, Fax: 01/212 55 00-5
E-Mail: office.wien@ulsr.at
Masseverwalterstellvertreter:
HAMPEL Georg Mag.
Landstr. Hauptstr. 1a,Ebene 07,Top 09
1030 Wien
Tel.: 01/212 55 00, Fax: 01/212 55 00 5
E-Mail: office.wien@ulsr.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.11.2021
Anmeldungsfrist: 01.12.2021
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 15.12.2021
um: 14.45 Uhr
Ort: Videokonferenz
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 26.01.2022
um: 15.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen binnen drei Jahren.
Text:
Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden sondern als Videokonferenz abgehalten werden. Für diesen Zugang müssen Sie nicht Ihr Haus verlassen. Jede*r Verfahrensbeteiligte*r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter*in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. Es wird empfohlen sich rechtzeitig mit dem ZOOM-Videokonferenzsystem vertraut zu machen.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter*in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird im Hinblick auf die pandemiebedingte Sondersituation empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.
Für Gläubiger, die in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lokalisiert sind, steht die Möglichkeit zur Forderungsanmeldung im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) mittels ihrer nationaler eID nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-VO) nach EU-login via portal.justiz.gv.at offen, falls dies dort national umgesetzt ist. Dies ist (ua) in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt.
Text:
ZUR BEACHTUNG FÜR DIE ANLEIHEGLÄUBIGER. Das österreichische TeilschuldverschreibungsG (Gesetz vom 24.4.1874, RGBl 1874/49, betreffend die gemeinsame Vertretung der Rechte der Besitzer von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament übertragbaren Teilschuldverschreibungen und die bücherliche Behandlung der für solche Teilschuldverschreibungen eingeräumten Hypothekarrechte - auch "Kuratorengesetz" oder KurG genannt) kommt hier gemäß § 2 KurG nicht zur Anwendung, weil dieses Gesetz (anders als das Unionsinsolvenzrecht) auf den statutarischen Sitz Bezug nimmt, mag er auch nur nominell registriert sein. Die Anleihegläubiger können demnach ihre Forderungsanmeldung bei diesem Gericht auf die gleiche Weise einbringen wie die sonstigen Insolvenzgläubiger.
Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
FAX- UND E-MAIL-EINGABEN sind UNZULÄSSIG und bleiben unbeachtet.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen mit der Forderungsanmeldung einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 VO (EU) Nr. 848/2015. Im vorliegenden Fall liegt der COMI (Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen) der Schuldnerin in A-2333 Leopoldsdorf, Feuerwehrstraße 17. Dieser Ort ist der tatsächliche Sitz der Schuldnerin, der statutarische Sitz in D-Aschaffenburg hingegen nur der nominelle Sitz. Diese geht an diesem Ort der Verwaltung ihren Interessen nach und das war und ist für Dritte feststellbar.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 5. November 2021

Bekannt gemacht am 24. November 2021
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
2. Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2
3. Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Müthgasse 36-40, Bauteil 4
4. Finanzprokuratur, 1010 Wien, Singerstraße 17-19

Text:
Die Bestellung weiterer Mitglieder insbesondere zur Vertretung von in der BRD lokalisierten Anleihegläubigern wird vorbehalten.
Beschluss vom 24. November 2021

Bekannt gemacht am 3. Dezember 2021
Text:
1.) Die allfällige Quotenverteilung durch die Insolvenzverwalterin im österreichischen Insolvenzverfahren wird gemäß allen insoweit gleichlautenden Anleihebedingungen an den Zentralverwahrer (Central Securities Depository) Clearstream Deutschland erfolgen.
2.) Für die Auszahlung durch Clearstream ist eine Forderungsanmeldung in diesem Insolvenzverfahren nicht erforderlich.
3.) Betreffend der Abstimmungsrechte wird die Legitimität der Vertretungsmacht von "Gemeinsamen Vertretern" gemäß § 7 deutsches Schuldverschreibungsgesetz in diesem Insolvenzverfahren klargestellt.
Beschluss vom 3. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 16. Dezember 2021
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 15. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 20. Dezember 2021
Text:
Die Schuldnerin hat den Sanierungsplan zurückgezogen.
Bezeichnungsänderung:
Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
Abberaumung:
Die für den 26.01.2022 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 20. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 29. Dezember 2021
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 28. Dezember 2021
Ausdruck vom: 25.04.2024 03:41:26 MESZ