BG Fürstenfeld (622), Aktenzeichen 19 S 63/20s
Schuldenregulierungsverfahren
15.06.1968
Bekannt gemacht am 3. Februar 2021
- Schuldner:
- Gamsjäger
- Vorname:
- Hubert
Steinamanger Straße 5/1
8243 Pinggau
Gebdat: 15.06.1968
- Text:
- Schuldnervertreter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH.
Annenstraße 47, 8020 Graz
Tel: 0316/ 372507
E-Mail: office@sbstmk.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.02.2021
Anmeldungsfrist: 31.03.2021
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Tagsatzung:
- Datum: 14.04.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: Zimmer 101, 1.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubigererhalten insgesamt 62,08 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 10 Teilquoten zu je 6,208 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest zwei Metern einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.
Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine FFP2-Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske anordnet.
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
- Text:
- Hinweis für die Bank: Der Schuldner ist berechtigt, bis auf Widerruf über das Girokonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä)
Beschluss vom 3. Februar 2021
Bekannt gemacht am 14. April 2021
- Bestätigung:
- Der am 14.04.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 100 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
Die Absonderungsgläubigerin Team Bank erhält aufgrund ihres Absonderungsrechtes den pfändbaren Bezugsteil bis 28.2.2023; die Insolvenzgläubiger erhalten 100 % ihrer Forderungen ab Erlöschen des Absonderungsrechtes und zwar in 6 Teilquoten zu je 16,67 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes fällig; die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 14. April 2021
Bekannt gemacht am 4. Mai 2021
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 28.02.2026
Beschluss vom 4. Mai 2021
Ausdruck vom: 29.03.2024 14:25:36 MEZ