BG Judenburg (650), Aktenzeichen 19 S 35/19d
Schuldenregulierungsverfahren
28.09.1984
Bekannt gemacht am 28. August 2019
- Schuldner:
- Begic
- Vorname:
- Admir
Linderwald Siedlung 6/4
8740 Zeltweg
Gebdat: 28.09.1984
- Beteiligter:
- Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.08.2019
Anmeldungsfrist: 24.10.2019
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 07.11.2019
um: 10.30 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 18,74 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
18,74 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 1,874 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs. 2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Text:
- Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Zweite Sparkasse, Annenstraße 40, 8020 Graz bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 28. August 2019
Bekannt gemacht am 7. November 2019
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 28,62 % ihrer Forderung, zahlbar in Form von 10 Teilquoten zu je 2,862 %; Die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten sind jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn die/der Schuldner(in) eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).
- Bestätigung:
- Der am 07.11.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 7. November 2019
Bekannt gemacht am 27. November 2019
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 07.11.2024
Beschluss vom 27. November 2019
Ausdruck vom: 17.04.2024 22:37:08 MESZ