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389604y

Bekannt gemacht am 20. Mai 2019
Firmenbuchnummer:
FN 389604y
Schuldner:
BIOTEC ALGEN GmbH
Judengasse 5/10
1010 Wien
FN 389604y
Masseverwalter:
Mag. Clemens RICHTER Rechtsanwalt
Esteplatz 4
1030 Wien
Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30-30
E-Mail: kanzlei@engelhart.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 21.05.2019
Anmeldungsfrist: 09.07.2019
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 23.07.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi. 1614, 16. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Beschluss vom 20. Mai 2019

Bekannt gemacht am 29. Juni 2020
Tagsatzung:
Datum: 28.07.2020
um: 11.00 Uhr
Ort: Zi. 1614, 16. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Text:
Die für den 28.7.2020 anberaumte NPT wird ausschließlich in schriftlicher Form abgehalten (Corona-Virus-Pandemie/ beschränkter Zutritt von Parteien zum Gericht), allfälligen Einwendungen können ausschließlich bis längstens 27.7.2020 schriftlich beim Insolvenzgericht eingebracht werden. Dies ist aufgrund der bestehenden Sondersituation entweder durch Einbringung im elektronischen Rechtsverkehr, durch Fax an 01/51528631 oder durch Einbringung als E-Mail an den Funktionspostkasten beim Handelsgericht Wien (hgwien.team1.insolvenz@justiz.gv.at) möglich. Der/Die Insolvenzverwalter/in wird bis 27.7.2020 einen aktualisierten Bericht / Bestreitungserklärungen einbringen.
Beschluss vom 29. Juni 2020

Bekannt gemacht am 10. Februar 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 100 % ige Quote, zahlbar wie folgt:
a) eine Barquote, deren Auszahlungen der im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalter vornehmen wird, in Höhe von 35 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes,
wobei dieses Erfordernis sowie das auf die Verfahrenskosten und allenfalls fällige sonstige Masseforderungen im Sinne des § 152 a (1) IO fehlende Erfordernis bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis 15.3.2022 beim Insolvenzverwalter erlegt sein muss;
b) je 16,25 % binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.
Ende: 10.2.2024

Beschluss vom 10. Februar 2022

Bekannt gemacht am 11. Februar 2022
Text:
Die Eintragung vom 10.2.2022 ist als gegenstandlos zu betrachten (irrig erfasst).
Beschluss vom 11. Februar 2022

Bekannt gemacht am 9. Dezember 2022
Tagsatzung:
Datum: 12.01.2023
um: 10.45 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: 16,5 %

Beschluss vom 7. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 12. Jänner 2023
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 12. Jänner 2023

Bekannt gemacht am 6. Februar 2023
Text:
Die Genehmigung der Schlussrechnung und des Verteilungsentwurfes sind rechtskräftig.
Beschluss vom 6. Februar 2023

Bekannt gemacht am 5. April 2023
Schlussverteilung:
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Beschluss vom 5. April 2023

Bekannt gemacht am 25. April 2023
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 25. April 2023
Ausdruck vom: 19.04.2024 22:38:43 MESZ