LG Linz (458), Aktenzeichen 17 S 9/20b
Konkursverfahren
320190v
Bekannt gemacht am 16. Jänner 2020
- Firmenbuchnummer:
- FN 320190v
- Schuldner:
- Sonnenhang Immobilien GmbH
Großambergstraße 94
4040 Linz
FN 320190v
Erwerb und die Verwaltung von Liegenschaften, Realisierung von Immobilien- und Bauprojekten
- Masseverwalter:
- Mag. Christopher SCHUSTER Rechtsanwalt
Hauptplatz 30
4020 Linz
Tel.: 0732/77 33 33-0, Fax: 0732/77 33 33-44
E-Mail: christopher.schuster@jlwss.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.01.2020
Anmeldungsfrist: 10.03.2020
- Tagsatzung:
- Datum: 24.03.2020
um: 08.50 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband
Landstraße 76
4020 Linz
2.) KREDITSCHUTZVERBAND VON 1870
Mozartstraße 11
4020 Linz
3.) INSOLVENZSCHUTZVERBAND FÜR ARBEITNEHMER(INNEN)
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
4.) CREDITREFORM - Österreichischer Verband Creditreform
Muthgasse 36-40, Bauteil 4
1190 Wien
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Text:
- Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen.
Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird.
Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
- Text:
- Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Beschluss vom 16. Jänner 2020
Bekannt gemacht am 22. Jänner 2020
- Unternehmen:
- Das Unternehmen bleibt geschlossen.
Beschluss vom 22. Jänner 2020
Bekannt gemacht am 16. März 2020
- Verlegung:
- Die für den 24.03.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 17.04.2020
um: 11.30 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Grund: Notbetrieb aufgrund Corona-Pandemie
Beschluss vom 16. März 2020
Bekannt gemacht am 1. April 2020
- Text:
- Beschluss:
Die Tagsatzung vom 17.04.2020 wird
nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten. (Art 21 Abs 3 , 2. Covid-19 Gesetz)
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine e-mail Adresse bis spätestens 15.04.2020 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben.
Beschluss vom 31. März 2020
Bekannt gemacht am 4. Jänner 2021
- Text:
- Die Daten des IV ab 1.1.2021 lauten wie folgt:
Mag. Christopher Schuster, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Südtirolerstraße 4 - 6,
e-mail: schuster@gltp.at, FAX: 0732/770816, Tel.: 0732/770815
- Text:
- Die Daten des IV ab 1.1.2021 lauten wie folgt:
Mag. Christopher Schuster, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Südtirolerstraße 4 - 6,
e-mail: schuster@gltp.at, FAX: 0732/770816, Tel.: 0732/770815
Beschluss vom 31. Dezember 2020
Bekannt gemacht am 3. Mai 2023
- Tagsatzung:
- Datum: 23.05.2023
um: 08.30 Uhr
Ort: Videokonferenz mittels "Zoom"
Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 7,2 %.
- Text:
- Die Tagsatzung vom 23.05.2023, 08.30 Uhr wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten (§ 3 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz). Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 19.05.2023 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben.
Beschluss vom 3. Mai 2023
Bekannt gemacht am 23. Mai 2023
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Schlussverteilung:
- Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Quote für Insolvenzgläubiger 7,2 %
Beschluss vom 23. Mai 2023
Bekannt gemacht am 14. Juni 2023
- Schlussverteilung:
- Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
- Text:
- Die Quote für die Insolvenzgläubiger beträgt nach Verteilungsbeschluss 7,2 %.
Beschluss vom 14. Juni 2023
Bekannt gemacht am 5. Juli 2023
- Rechtskraft:
- Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 5. Juli 2023
Ausdruck vom: 29.03.2024 07:46:05 MEZ