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04.12.1991

Bekannt gemacht am 12. Februar 2019
Schuldner:
Knes
Vorname:
Konstantin Ferdinand
Forstweg 1/2
8570 Voitsberg
Gebdat: 04.12.1991
Es handelt sich um ein Hauptinsolvenzverfahren nach Artikel 3 Absatz 1 Europäische Insolvenzordnung
Text:
Schuldnervertreter:
Dr. Peter Semlitsch & Dr. Wolfgang Klobassa
Rechtsanwälte
Kirchengasse 5
8570 Voitsberg
Tel.: +43 3142 21850
Fax: +43 3142 21850 6
E-Mail: office@ra-semlitsch-klobassa.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.02.2019
Anmeldungsfrist: 10.04.2019
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 25.04.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 24/I. Stock
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 12. Februar 2019

Bekannt gemacht am 28. August 2019
Tagsatzung:
Datum: 01.10.2019
um: 13.20 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 18/I. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 20 % ihrer Forderungen, zahlbar binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplans.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 28. August 2019

Bekannt gemacht am 8. Oktober 2019
Text:
Der für den 1.10.2019, 13.20 Uhr, anberaumte Termin zur Abstimmungstagsatzung wird auf den 17.10.2019, 10.00 Uhr, Verhandlungssaal 21/I. Stock verlegt.
Beschluss vom 30. September 2019

Bekannt gemacht am 14. Oktober 2019
Text:
Der für 17.10.2019, 10.00 Uhr, anberaumte Termin zur Abstimmungstagsatzung wird auf den 5.11.2019, 14.00 Uhr, Verhandlungssaal 18/I. Stock, verlegt.
Beschluss vom 14. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 8. Juni 2020
Tagsatzung:
Datum: 30.06.2020
um: 14.10 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 10/EG
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %; zahlbar in 10 gleichen halbjährlichen Raten zu je 2 %; die erste Rate ist binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Raten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 8. Juni 2020

Bekannt gemacht am 1. Juli 2020
Bestätigung:
Der am 30.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 25 %, zahlbar in 10 gleichen halbjährlichen Teilquoten zu je 2,5 %; die erste Teilquote ist binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Beschluss vom 1. Juli 2020

Bekannt gemacht am 22. Juli 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 04.02.2025
Beschluss vom 21. Juli 2020

Bekannt gemacht am 12. Jänner 2021
Text:
Antrag auf Stundung der Zahlungsplanraten
Wesentlicher Inhalt:
Der Schuldner beantragt die Stundung der Zahlungsplanraten gem. § 11 2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz aus dem zu 8 S 45/18t des Bezirksgerichtes Voitsberg bestätigten Zahlungsplans um eine Frist von 9 Monaten ab dem Zeitpunkt der nächsten Ratenfälligkeit (4.2.2021).
Die Gläubiger werden aufgefordert, sich binnen 14 Tagen zu diesem Antrag zu äußern.
Im Fall der Nichtäußerung ist Zustimmung anzunehmen.
Beschluss vom 12. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 3. Februar 2021
Text:
Dem Schuldner wird die Stundung der Zahlungsplanraten um 9 Monate bewilligt, sodass die nächste Rate am 4.11.2021 fällig wird.
Die Laufzeit des Zahlungsplans und somit auch die Fälligkeit der weiteren Teilquoten verlängern sich dementsprechend.
Die Dauer der gewährten Stundung ist nicht in die Fristberechnung nach § 198 IO einzubeziehen.
Beschluss vom 3. Februar 2021

Bekannt gemacht am 26. Februar 2021
Text:
Die Stundung des Zahlungsplans ist rechtskräftig.
Beschluss vom 25. Februar 2021
Ausdruck vom: 24.04.2024 22:25:48 MESZ