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14523h

Bekannt gemacht am 20. August 2021
Firmenbuchnummer:
FN 14523h
Schuldner:
GRUBER HAUSTECHNIK GmbH & Co KG
St. Nikolai im Sausal 60
8505 St. Nikolai im Sausal
FN 14523h
vertreten durch den Geschäftsführer der unbeschränkt haftenden Gesellschafterin (GRUBER HAUSTECHNIK GmbH) DI (FH) Philip Kramer-Drauberg, geb. 1.4.1983
Hörgas 327, 8103 Hörgas
Text:
dieser vertreten durch
Cuber Rechtsanwälte, Dr. Cuber und Mag. Kopp-Helweh
Grieskai 46, 8020 Graz
Sanierungsverwalter:
Kohlfürst Rechtsanwalts GmbH
St. Veiter Straße 99
8046 Graz
Tel.: +43 316 815454 0, Fax: +43 316 815454 22
E-Mail: kanzlei@skra.at
diese vertreten durch deren Geschäftsführer Mag. Stefan Kohlfürst
St. Veiter Straße 99, 8046 Graz
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 21.08.2021
Anmeldungsfrist: 28.09.2021
Text:
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen .
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten (Art 21 Abs 3 , 2. Covid-19 Gesetz).
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse für die 1. Gläubigerversammlung bis spätestens 26.8.2021, für die Berichts- und Prüfungstagsatzung bis spätestens 7.10.2021 und für die Sanierungsplan-, besondere Prüfungs- und Schlussrechnungstagsatzung bis spätestens 4.11.2021, jeweils 10.00 Uhr, einlangend beim Insolvenzverwalter bekanntzugeben.
Tagsatzung:
Datum: 31.08.2021
um: 10.20 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Tagsatzung:
Datum: 12.10.2021
um: 10.15 Uhr
Ort: Videokonferenz
Berichts- und Prüfungstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 09.11.2021
um: 10.15 Uhr
Ort: Videokonferenz
Sanierungsplan-, besondere Prüfungs- und Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Sanierungsplanvorschlag:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 30%ige Quote, und zwar eine 10 %ige Barquote, auszuschütten durch den Sanierungsverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung, weitere 10 % binnen einem Jahr ab Annahme des Sanierungsplans, die letzten 10 % binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplan.
Die Bestätigung ist zu versagen, falls die 10 %ige Barquote sowie der Bedarf zur Bereinigung der Masseforderungen nicht bis zum 15.12.2021 beim Sanierungsverwalter erlegt oder besichert ist.
Beschluss vom 20. August 2021

Bekannt gemacht am 23. August 2021
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 23. August 2021

Bekannt gemacht am 24. August 2021
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Elektrotechnik
Beschluss vom 24. August 2021

Bekannt gemacht am 31. August 2021
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband, 8011 Graz, Pestalozzistraße 1/2
2.) Kreditschutzverband von 1870, 8010 Graz, Wielandgasse 14-16
3.) Insolvenzschutzverband der ArbeitnehmerInnen Steiermark, 8020 Graz, Hans-Resel-Gasse 8-14
4.) Österr. Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4

Eigenverwaltung:
Dem Schuldner wird die Eigenverwaltung entzogen.
Masseverwalter:
Kohlfürst Rechtsanwalts GmbH
St. Veiter Straße 99
8046 Graz
Tel.: +43 316 815454 0, Fax: +43 316 815454 22
E-Mail: kanzlei@skra.at
Bezeichnungsänderung:
Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
Beschluss vom 31. August 2021

Bekannt gemacht am 9. September 2021
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Buchhaltung
Beschluss vom 9. September 2021

Bekannt gemacht am 22. September 2021
Text:
neue Adresse der Schuldnerin:
Oberschwarza 71/top 6, 8471 Straß in der Steiermark
Beschluss vom 22. September 2021

Bekannt gemacht am 12. Oktober 2021
Unternehmen:
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 12. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 9. November 2021
Tagsatzung:
Datum: 23.11.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
Erstreckung der Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Sanierungsplantagsatzung
Beschluss vom 9. November 2021

Bekannt gemacht am 10. November 2021
Text:
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine E-Mail-Adresse bis spätestens 18.11.2021, 10.00 Uhr, einlangend beim Insolvenzverwalter, bekanntzugeben.
Beschluss vom 9. November 2021

Bekannt gemacht am 22. November 2021
Verlegung:
Die für den 23.11.2021 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 07.12.2021
um: 10.10 Uhr
Ort: Videokonferenz

Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 2.12.2021, 10 Uhr, einlangend beim IV, bekanntzugeben.
Beschluss vom 22. November 2021

Bekannt gemacht am 3. Dezember 2021
Text:
geänderter Sanierungsplanvorschlag:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 30%ige Quote, und zwar eine 5%ige Barquote zahlbar binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, weitere 12,5 % binnen einem Jahr ab Annahme des Sanierungsplanes, die letzten 12,5 % binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Gemäß § 157g ff IO übergibt die Schuldnerin mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes nachstehende Ansprüche dem Insolvenzverwalter RA Mag. Stefan Kohlfürst, 8046 Graz, St. Veiter Straße 99, als Treuhänder zur Verwertung (§ 157i IO) sowie zur Verteilung/Ausschüttung einer Superquote für die Insolvenzgläubiger:
a) Anfechtung Abfertigungsanspruch Silvia Gruber idHv EUR 77.000,00.
b) Anfechtung Auszahlung an Michael Gruber im Zeitraum 9/10 2020 idHv rund EUR 40.000,00.
c) Anfechtung Verzicht/Aufrechnung der Forderung der Schuldnerin gegen sämtliche Investitionen in die Liegenschaft im Zeitraum 2020 von rund EUR 120.000,00.
d) Anfechtung Sanierung Eingangsbereich Fassade idHv rund EUR 24.000,00.
Die Schuldnerin verpflichtet sich, alle Erklärungen zugunsten von Mag. Stefan Kohlfürst als Treuhänder (bzw. einem von ihm namhaft gemachten Dritten) abzugeben, damit die Durchsetzung der übergebenen Ansprüche ermöglicht bzw. erleichtert wird. Das betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verpflichtung rechtsgeschäftliche Abtretungserklärungen zugunsten des Insolvenzverwalters (Treuhänder) abzugeben, wenn die Frist des § 157 i Abs. 2 IO abzulaufen droht.
1.) Alpenländischer Kreditorenverband
2.) Kreditschutzverband von 1870
3.) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen und
4.) Österrreichischer Verband Creditreform
beigeordnet.
Dem Gläubigerrat obliegen jene Aufgaben, die nach der IO dem Gläubigerausschuss zufallen. Den Mitgliedern des Gläubigerbeirats gebührt eine Entlohnung nach § 87a Abs. 1 Z.2 IO, die aus dem Treuhandvermögen zu entrichten ist.
Verwiesen wird darauf, dass auch die Entlohnung des Treuhänders aber auch allfällige Gerichtsgebühren aus dem Treuhandvermögen zu entrichten sind.

Die Schuldnerin erlegt ein Kostendepot von EUR 7.500, welches in dem Ausmaß wieder frei wird und an die Schuldnerin rückzubezahlen ist, in welchem die vorgenannten Kosten des Gläubigerbeirats, des Treuhänders und der Gerichtsgebühren Deckung im Treuhandvermögen finden.
Die Bestätigung ist zu versagen, falls die 5%ige Barquote sowie der Bedarf zur Bereinigung der Masseforderungen und das Kostendepot idHv EUR 7.500 nicht bis zum 31.12.2021 beim Masseverwalter erlegt oder besichert sind.
Beschluss vom 3. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 7. Dezember 2021
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: geänderter Sanierungsplanvorschlag:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 30%ige Quote, und zwar eine 5%ige Barquote zahlbar binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, weitere 12,5 % binnen einem Jahr ab Annahme des Sanierungsplanes, die letzten 12,5 % binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Gemäß § 157g ff IO übergibt die Schuldnerin mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes nachstehende Ansprüche dem Insolvenzverwalter RA Mag. Stefan Kohlfürst, 8046 Graz, St. Veiter Straße 99, als Treuhänder zur Verwertung (§ 157i IO) sowie zur Verteilung/Ausschüttung einer Superquote für die Insolvenzgläubiger:
a) Anfechtung Abfertigungsanspruch Silvia Gruber idHv EUR 77.000,00.
b) Anfechtung Auszahlung an Michael Gruber im Zeitraum 9/10 2020 idHv rund EUR 40.000,00.
c) Anfechtung Verzicht/Aufrechnung der Forderung der Schuldnerin gegen sämtliche Investitionen in die Liegenschaft im Zeitraum 2020 von rund EUR 120.000,00.
d) Anfechtung Sanierung Eingangsbereich Fassade idHv rund EUR 24.000,00.
Die Schuldnerin verpflichtet sich, alle Erklärungen zugunsten von Mag. Stefan Kohlfürst als Treuhänder (bzw. einem von ihm namhaft gemachten Dritten) abzugeben, damit die Durchsetzung der übergebenen Ansprüche ermöglicht bzw. erleichtert wird. Das betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verpflichtung rechtsgeschäftliche Abtretungserklärungen zugunsten des Insolvenzverwalters (Treuhänder) abzugeben, wenn die Frist des § 157 i Abs. 2 IO abzulaufen droht.
Dem Treuhänder wird ein Gläubigerbeirat bestehend aus
1.) Alpenländischer Kreditorenverband
2.) Kreditschutzverband von 1870
3.) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen und
4.) Österrreichischer Verband Creditreform
beigeordnet.
Dem Gläubigerrat obliegen jene Aufgaben, die nach der IO dem Gläubigerausschuss zufallen. Den Mitgliedern des Gläubigerbeirats gebührt eine Entlohnung nach § 87a Abs. 1 Z.2 IO, die aus dem Treuhandvermögen zu entrichten ist.
Verwiesen wird darauf, dass auch die Entlohnung des Treuhänders aber auch allfällige Gerichtsgebühren aus dem Treuhandvermögen zu entrichten sind.

Die Schuldnerin erlegt ein Kostendepot von EUR 7.500, welches in dem Ausmaß wieder frei wird und an die Schuldnerin rückzubezahlen ist, in welchem die vorgenannten Kosten des Gläubigerbeirats, des Treuhänders und der Gerichtsgebühren Deckung im Treuhandvermögen finden.
Die Bestätigung ist zu versagen, falls die 5%ige Barquote sowie der Bedarf zur Bereinigung der Masseforderungen und das Kostendepot idHv EUR 7.500 nicht bis zum 31.12.2021 beim Masseverwalter erlegt oder besichert sind.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 07.12.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht.
Sein wesentlicher Inhalt lautet:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 30 %, und zwar ist eine Barquote von 5 % auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans sowie sind weitere 12,5 % binnen einem Jahr ab Annahme des Sanierungsplanes, die letzten 12,5 % binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Gemäß § 157g ff IO übergibt die Schuldnerin mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes nachstehende Ansprüche dem Insolvenzverwalter RA Mag. Stefan Kohlfürst, 8046 Graz, St. Veiter Straße 99, als Treuhänder zur Verwertung (§ 157i IO) sowie zur Verteilung/Ausschüttung einer Superquote für die Insolvenzgläubiger:
a) Anfechtung Abfertigungsanspruch Silvia Gruber idHv EUR 77.000,00.
b) Anfechtung Auszahlung an Michael Gruber im Zeitraum 9/10 2020 idHv rund EUR 40.000,00.
c) Anfechtung Verzicht/Aufrechnung der Forderung der Schuldnerin gegen sämtliche Investitionen in die Liegenschaft im Zeitraum 2020 von rund EUR 120.000,00.
d) Anfechtung Sanierung Eingangsbereich Fassade idHv rund EUR 24.000,00.
Die Schuldnerin verpflichtet sich, alle Erklärungen zugunsten von Mag. Stefan Kohlfürst als Treuhänder (bzw. einem von ihm namhaft gemachten Dritten) abzugeben, damit die Durchsetzung der übergebenen Ansprüche ermöglicht bzw. erleichtert wird. Das betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verpflichtung rechtsgeschäftliche Abtretungserklärungen zugunsten des Insolvenzverwalters (Treuhänder) abzugeben, wenn die Frist des § 157 i Abs. 2 IO abzulaufen droht.
Dem Treuhänder wird ein Gläubigerbeirat bestehend aus
1.) Alpenländischer Kreditorenverband
2.) Kreditschutzverband von 1870
3.) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen und
4.) Österrreichischer Verband Creditreform
beigeordnet.
Dem Gläubigerbeirat obliegen jene Aufgaben, die nach der IO dem Gläubigerausschuss zufallen.
Das Insolvenzverfahren ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung aufgehoben
Beschluss vom 7. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 16. Dezember 2021
Text:
Die Art der Überwachung wird dahingehend klargestellt, dass sich die Überwachung des Treuhänders auf die Geltendmachung und Hereinbringung der Anfechtungsansprüche und auf die allfällige Verteilung einer Superquote beschränkt.
Beschluss vom 16. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 11. Jänner 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 07.12.2023
Beschluss vom 11. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 29. Dezember 2022
Text:
Die Vertreter der Schuldnerin geben bekannt, dass das Vollmachtsverhältnis zur Schuldnerin aufgelöst wurde.
Beschluss vom 27. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 16. November 2023
Text:
1.) Gemäß § 138 IO wird ein Nachtragsveteilugnsverfahren hinsichtlich des laut Bericht des Masseverwalters ON 76 freigewordenen Betrages von insgesamt EUR 7391,01 eingeleitet und die seinerzeitige Masseverwalterin Kohlfürst, RechtsanwaltGmbH wieder in das Amt eingesetzt.
2.) Der Nachtragsverteilungsentwurf der Masseverwalterin vom 14.11.2023, ON 76, (Quote in der Höhe von 0,479 %) wird genehmigt.
Die Insolvenzgläubiger, auf deren Forderung ein Betrag von unter EUR 10,-- fallen würde, werden nicht berücksichtigt, wodurch sich die Quote für die anderen Insolvenzgläubiger geringfügig erhöht.
Beschluss vom 15. November 2023

Bekannt gemacht am 16. Jänner 2024
Text:
Die Überwachung durch den Treuhänder Mag. Stefan Kohlfürst, Rechtsanwalt, St.Veiter Straße 99, 8064 Graz, wird gemäß § 157i Abs. 2 IO vorläufig um ein Jahr, sohin bis zum 10.12.2024 erstreckt.
Beschluss vom 16. Jänner 2024
Ausdruck vom: 19.04.2024 16:39:43 MESZ