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14.07.1991

Bekannt gemacht am 24. März 2021
Schuldner:
Kampl
Vorname:
Sarah
Sandgasse 49
8720 Knittelfeld14.7.1991
Gebdat: 14.07.1991
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: 0316 372507, Fax: DW 620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.03.2021
Anmeldungsfrist: 03.06.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 17.06.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV; Erdgeschoss
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvengläubiger erhalten insgesamt 2,39 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
2,39 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,239 %; die erste Teilquote ist innerhalb von
6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig; die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen
fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156aAbs.2IO)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank der Schuldnerin:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Konto bei der Kärntner Sparkasse AG, Neuer Platz 14, 9020 Klagenfurt, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 24. März 2021

Bekannt gemacht am 17. Juni 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 6,50 % ihrer Forderung, in Form von 10 Teilquoten zu je 0,650 %; Die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten
ab Annahme des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten sind jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen fällige
Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156 a Abs. 2 IO)

Bestätigung:
Der am 17.06.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 17. Juni 2021

Bekannt gemacht am 7. Juli 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 17.06.2026
Beschluss vom 7. Juli 2021
Ausdruck vom: 18.04.2024 10:07:17 MESZ