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21.11.1978

Bekannt gemacht am 4. Mai 2020
Schuldner:
Bicek
Vorname:
Christian
LKW-Fahrer
Kobenzerstraße 6
8723 Kobenz
Gebdat: 21.11.1978
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.05.2020
Anmeldungsfrist: 09.07.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 23.07.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: EG, Verhandlungssaal IV
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Zweiten Wiener Vereins-Sparkasse, Am Schweizer Garten 1, Objket 2, 1030 Wien bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 4. Mai 2020

Bekannt gemacht am 5. Mai 2020
Text:
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 8,11 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
8,11 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,811 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Beschluss vom 4. Mai 2020

Bekannt gemacht am 17. Juli 2020
Text:
Der Schuldner Christian Bicek beantragt auf Basis der festgestellten Forderungen die Annahme folgenden Zahlungsplans:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 7,06 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
7,06 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,706 %; die erste Teilquote ist
innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 9 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens
6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einträumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat.
(§ 156 a Abs. 2 IO)
Beschluss vom 17. Juli 2020

Bekannt gemacht am 23. Juli 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatungen GmbH

Bockgasse 2b
4020 Linz
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 23.07.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 23. Juli 2020

Bekannt gemacht am 11. August 2020
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 11. August 2020
Ausdruck vom: 28.03.2024 18:16:36 MEZ