zur Navigation
06.02.1953

Bekannt gemacht am 26. August 2020
Schuldner:
Geßlbauer
Vorname:
Johann
Feldgasse 6
8800 Unzmarkt
Gebdat: 06.02.1953
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 3862 27500, Fax: DW -630
E-Mail: office@schuldnerInnenberatung.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 27.08.2020
Anmeldungsfrist: 15.10.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 29.10.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: Erdgeschoss, Verhandlungssaal IV
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubigererhalten insgesamt 6,3 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
6,3 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,63 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquotenjeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 1 4-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 26. August 2020

Bekannt gemacht am 16. Oktober 2020
Text:
Der Schuldner hat folgenden, modifizierten Zahlungsplan vorgelegt und dessen Annahme beantragt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1 ,4 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
1,4 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,14 %; die erste
Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten
jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit
mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 1 4-tägigen
Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs. 2 IO).
Beschluss vom 16. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 29. Oktober 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 1,40 % ihrer Forderung in Form von 10 Teilquoten zu je 0,14 %; die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs 2 IO).

Bestätigung:
Der am 29.10.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 29. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 25. November 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 25.11.2025
Beschluss vom 25. November 2020
Ausdruck vom: 23.04.2024 23:17:28 MESZ